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Gericht: Abriss illegaler Siedlungsgebäude bis Anfang Juli

JERUSALEM (inn) - Der illegale Außenposten Ulpana im Westjordanland muss bis zum 1. Juli zerstört werden. Das verfügte der Oberste Gerichtshof am Montag - und lehnte damit einen Antrag der israelischen Regierung ab. Ulpana ist ein Stadtviertel der Siedlung Beit El, das auf privatem palästinensischem Land errichtet wurde.

Am Freitag hatte die Regierung beantragt, dass das Gericht die angeordnete Räumung noch einmal überdenke. Sie wies auf schwierige Auswirkungen hin, die ein derartiger Schritt voraussichtlich für die Bewohner haben würde. Doch in einer Anhörung am Sonntag kritisierte das Gericht, dass Israel seine rechtliche Verpflichtung nicht erfüllt habe, den Außenposten zu zerstören. Den Antrag lehnte der Gerichtshof am Montag ab. Er betonte, es sei besonders wichtig, dass der Staat seine Verpflichtungen gegenüber dem Gericht würdige. Dies berichtet die Tageszeitung "Ha´aretz".

Am 29. April hatte das Oberste Gericht den Abriss der illegal errichteten Gebäude am Rande von Beit El verschoben. Die Regierung erhielt 60 Tage Zeit, um sich zu der Sache zu erklären. Ursprünglich hatte sie einen Aufschub von 90 Tagen beantragt.

Das Gericht war im vergangenen Jahr zu dem Entschluss gekommen, dass die Gebäude illegal auf privatem palästinensischem Land gebaut wurden. Die Regierung hatte daraufhin im April 2011 erklärt, sie werde den Abriss der Häuser innerhalb eines Jahres veranlassen. Premierminister Benjamin Netanjahu war nach dieser Entscheidung unter starken Druck gesetzt worden, zum Teil vom eigenen Likud-Block. Die Regierung hatte daher um einen Aufschub des Abrisses von drei Monaten gebeten. Bis dahin wollte sie eine neue Politik im Umgang mit illegalen Gebäuden formulieren.

Nun argumentierte der Gerichtshof: "Politik ist nach seiner Natur nichts Statisches. Wird der Staat jedes Mal, wenn eine Politik neu überdacht wird, beantragen, dass Prozesse erneut überprüft werden, die mit einem Urteilsspruch geendet haben?" Ein solches Vorgehen sei nur in Sonderfällen angebracht.

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