Voraussetzung sei, dass das Paar verheiratet sei, die Ehe vollzogen habe und beide Partner – im besten Fall auch deren Familien – dem medizinischen Eingriff zustimmten, berichtet die palästinensische Nachrichtenagentur „Ma‘an“. Mehrere nahe Verwandte müssten Zeugen des Eingriffs sein und die Angelegenheit solle öffentlich bekannt gegeben werden. Die künstliche Befruchtung müsse außerdem der einzige Weg zu einer Schwangerschaft der Frau sein.
Um eine Notfallsituation zu rechtfertigen, müsse es sich um das erste Kind des Paares handeln. Das Kind sollte noch während der Haftstrafe des Ehemannes zur Welt kommen.
Der Eingriff solle nur in speziellen Kliniken durchgeführt werden, wenn möglich von weiblichen Ärzten. Reste des Spermas dürften nicht aufgehoben werden.
Die Ärzte fragten außerdem nicht danach, auf welchem Weg der Samenschmuggel stattgefunden habe, sagte der Arzt Salim Abu Chaisaran vom medizinischen „Rasan-Zentrum für Unfruchtbarkeit“. Zu der Einrichtung gehören Kliniken in Ramallah und Nablus, die den betroffenen Frauen die Behandlung gratis anbieten, berichtet „Ma‘an“. Betroffene Frauen hätten ein Recht auf eine künstliche Befruchtung, da deren biologische Uhr ticke und ihre Männer oft sehr lang in Haft seien. „Wenn ihre Ehemänner entlassen werden, sind sie vielleicht nicht mehr in der Lage, ein Kind zu bekommen“, sagte der Arzt.
Bereits vor einigen Monaten war es Angehörigen offenbar gelungen, Sperma von palästinensischen Häftlingen aus israelischen Gefängnissen zu schmuggeln. Nach damaligen Angaben der Klinik in Nablus seien vier Frauen von ihren inhaftierten Gatten schwanger geworden (Israelnetz berichtete).