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Falsche Adresse

Der Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland, Klein, hat in Deutschland lebenden Juden davon abgeraten, die Kippa zu tragen. Seine besorgte Warnung richtet er aber an den falschen Empfänger. Ein Kommentar von Norbert Schäfer
Felix Klein ist seit 2018 Beauftragter der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus

„Ich kann Juden nicht empfehlen, jederzeit überall in Deutschland die Kippa zu tragen. Das muss ich leider so sagen“, hatte Klein den Zeitungen der Funke Mediengruppe am Samstag gesagt. Er habe seine Meinung „im Vergleich zu früher leider geändert“. Für seine Warnung hat der Rechtswissenschaftler teils heftige Kritik geerntet. Für Horst Seehofer (CSU), der als Innenminister zuständig ist für die Sicherheit im Land, ist es nicht hinnehmbar, wenn Juden ihren Glauben verstecken müssen. Michel Friedman, der von 2000 bis 2003 stellvertretender Vorsitzender des Zentralrats der Juden in Deutschland war, nannte Kleins Äußerung einen „Offenbarungseid“ des Staates.

Kritik kommt auch aus Israel. Präsident Reuven Rivlin kritisierte die Äußerung Kleins und wertete diese „als Kapitulation vor dem Antisemitismus“ und als ein Eingeständnis dafür, „dass Juden auf deutschem Boden wieder nicht sicher sind“.

Klein verteidigte seine Aussage. Er habe aufrütteln wollen, erklärte er und begründete dies mit der „zunehmenden gesellschaftlichen Enthemmung und Verrohung“, die einen fatalen Nährboden für Antisemitismus darstelle. Da hat er Recht. Klein sorgt sich, davon bin ich überzeugt, ernstlich und in bester Absicht um die Sicherheit von Juden in Deutschland. Seine Warnung ist jedoch unglücklich und dazu geeignet, die jüdische Community aufzuschrecken. Besser wäre gewesen, Regierung und Behörden auf ihre Verpflichtungen hinzuweisen.

Die Freiheit des Glaubens ist unverletzlich

Im Artikel 4 des Grundgesetzes heißt es: „Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.“ Diese positive Religionsfreiheit billigt Menschen die Freiheit zu, eine Religionsgemeinschaft zu gründen oder sich ihr anzuschließen und an deren Riten und religiösen Praktiken teilzunehmen. Dazu gehört für praktizierende männliche Juden das Tragen der Kippa, für Christen das Tragen eines Kreuzes, für Musliminnen das Tragen eines Kopftuches.

Die religiöse Überzeugung eines Menschen gehört zu seinem Persönlichsten, deswegen ist es ein Angriff auf seine Würde, wenn man sie ihm verwehrt. Unmittelbar nach den Feierlichkeiten zu 70 Jahren Grundgesetz in Deutschland, ist die Aussage Kleins daher befremdlich. Hatten doch Politiker unlängst auf die Bedeutung von Artikel 1 der Verfassung aufmerksam gemacht. Dort steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat darauf hingewiesen, dass dieser Artikel seiner Meinung nach als der wichtigste anzusehen sei, auch als Lehre aus der „Katastrophe der Nazidiktatur“. Darüber lohnt sich, nachzudenken. Für viele männliche Juden gehört das Tragen der traditionellen Kopfbedeckung, der Kippa, als erkennbarer Ausdruck ihres jüdischen Glaubens zur eigenen, jüdischen Identität und somit zu jener Würde, die nach dem Willen unseres Grundgesetzes unantastbar ist. Aufgemerkt!

Mit der traditionellen jüdischen Kopfbedeckung, der Kippa, bekunden gläubige Männer ihre Zugehörigkeit zum Judentum Foto: Noam Chen for the Israeli Ministry of Tourism
Mit der traditionellen jüdischen Kopfbedeckung, der Kippa, bekunden gläubige Männer ihre Zugehörigkeit zum Judentum

Staat muss alle Weltanschauungen schützen

Es ist Aufgabe des Staates, die freie Religionsausübung von Christen, Juden und Muslimen – sämtlicher Weltanschauungen und Religionen – zu gewährleisten. Auch für die Sicherheit seiner Bürger, unabhängig von der gewählten oder bevorzugten Weltanschauung, ist der Staat verantwortlich. Und nur der Staat darf dafür verantwortlich sein. Dafür haben wir Polizei und Verfassungsschutz. Kleins Aussage kommt in etwa einer Warnung des Innenministers an Polizisten gleich, auf dem Weg von oder zur Arbeit auf das Tragen der Dienstuniform oder der Dienstmütze zu verzichten, um nicht ins Visier von Pöblern zu geraten. Viele Polizisten sind es schlicht leid, in öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem öffentlichen Raum wegen ihrer Uniform angemacht zu werden und bevorzugen deshalb Zivilkleidung.

Es ist an der Zeit, dass auch Christen verbal dagegen halten, wo immer Polizisten, Sanitäter und Feuerwehrleute bei ihrer Arbeit behindert oder angepöbelt werden. Es ist an der Zeit, dass Christen noch entschiedener auf den Erhalt und den Schutz der Religionsfreiheit pochen, wie sie das Grundgesetz vorsieht. Dies gilt für die eigene Religion genauso wie für alle anderen Weltanschauungen, die willens sind, im Sinne unseres Grundgesetzes die Würde jedes Menschen zu achten und Mann und Frau die freie Wahl der Religion zuzubilligen. Und es ist an der Zeit, dass die Politik entschieden allen Kräften entgegentritt, die das zu verhindern suchen.

Kleins Warnung und die darin ausgedrückte Sorge um jüdisches Leben in Deutschland haben ihre Berechtigung. Wer will das von der Hand weisen oder leichtfertig behaupten, dass an allen Orten und zu jeder Zeit in Deutschland das Tragen einer Kippa zu empfehlen ist? Dass das so ist, muss einen traurig stimmen. In diesem Sinne hätte Klein aber zuerst die Verantwortlichen in der Politik und den Behörden ansprechen sollen mit der Aufforderung, ihre Hausaufgaben besser zu erledigen, anstatt den potenziellen Opfern zu empfehlen, möglichst wenig auf sich aufmerksam zu machen.

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