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EU verursacht „Erdbeben“ in Israel

BRÜSSEL / JERUSALEM (inn) – Ein verbindliches Dekret der EU verbietet jegliche Vergabe von Stipendien, Forschungsmitteln oder Preisverleihungen an Israelis mit Wohnsitz in Siedlungen im Westjordanland, auf den Golanhöhen oder in Ost-Jerusalem. Auch die Zusammenarbeit mit diesen Israelis und ihre finanzielle Unterstützung wurde untersagt. Der Beschluss sei bindend für alle 28 EU-Mitgliedstaaten. Betroffen sind über eine halbe Million jüdische Israelis.
Siedlungen wie Givat Se'ev sollen von Verträgen zwischen den EU-Staaten und Israel künftig ausgeschlossen werden.

Gemäß der neuen Richtlinie müsse künftig jede Vereinbarung zwischen einem EU-Mitgliedstaat und Israel eine Klausel enthalten, wonach die Siedlungen nicht Teil des Staates Israel seien.
Der Abgeordnete und stellvertretende Minister Ofir Akunis sprach von einem „falschen und bedauerlichen Beschluss“. „Solche Schritte, noch ehe die Palästinenser eine Rückkehr zu den Verhandlungen erklärt haben, rücken Friedensgespräche in die Ferne, anstatt sie zu beschleunigen.“
Der Minister für regionale Entwicklung, Silvan Schalom, meinte, die Regelung zeige, wie “abgerückt” Europa von der Wirklichkeit im Mittleren Osten sei. Europa schließe sich selber von einer Beteiligung am Friedensprozess aus.
Das Büro von Premierminister Benjamin Netanjahu schweigt noch zu dem neuen EU-Beschluss.
Ein hochrangiger israelischer Beamter des Außenministeriums hat nach Angaben der Tageszeitung „Ha‘aretz“ die neue Regelung als „Erdbeben“ bezeichnet. Erstmals habe die EU hierzu eine explizite schriftliche Richtlinie veröffentlicht. Bisher gab es stille Absprachen und Vereinbarungen, wonach die EU nicht jenseits der Grünen Linie (die Waffenstillstandslinie von 1949, von Palästinensern auch 1967er-Grenze genannt) aktiv werde. Jetzt sei es eine formale, verbindliche Politik.
Der Beamte sagte weiter: „Wir sind nicht bereit, diese Klausel in unsere Verträge mit der Europäischen Union einzufügen und zu unterzeichnen.“ Das praktische Ergebnis könne ein Stopp aller Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Sport sein.

„Einseitige Parteinahme für Palästinenser“

Die „Territorialklausel“ in dem Papier komme einer europäischen Anerkennung der Waffenstillstandslinie von 1949 als Staatsgrenze Israels gleich, was gemäß ersten israelischen Kommentaren einer einseitigen Parteinahme der EU für palästinensische Positionen darstelle. Während Israel darauf besteht, den Grenzverlauf auszuhandeln, wobei gemäß eines amerikanischen Friedensvorschlages vom 23. Dezember 2000 die großen Siedlungsblöcke und Teile von Ost-Jerusalem bei Israel bleiben sollten, bestehen die Palästinenser auf einem bedingungslosen israelischen Abzug und einer erneuten Teilung Jerusalems.
Die neue Richtlinie erlaube nach israelischen Medienangaben eine Zusammenarbeit mit israelischen Behörden in Ost-Jerusalem, wie dem Justizministerium, jedoch nur für Aktivitäten innerhalb der „Grenzen von 1967“. Unklar ist, ob auch akademische Einrichtungen wie die Hebräische Universität in Jerusalem betroffen sind, weil sie Dozenten mit Wohnsitz in Ost-Jerusalem oder in Siedlungen beschäftigt. Ebenso könnten künftig Sportler mit Wohnsitz „jenseits der 67-er Grenzen“ von Projekten der EU, wie EUROMED Jugendbegegnungen, ausgeschlossen werden. Bei Verhandlungen in Brüssel zu Projekten von EUROMED sei Israel schon aufgefordert worden, die Territorialklausel einzufügen, berichtet „Ha‘aretz“.
Nach Angaben der Zeitung würden künftig alle Lebensbereiche der Israelis einbezogen sein, falls die EU-Vorgaben auch für wissenschaftliche Kooperation, Jugendaustausch und sogar für die Tourismusbranche gelten sollten. Die Richtlinien könnten streng genommen jegliche Entwicklungshilfe Israels an Palästinenser unterbinden und Pilgertouren israelischer Unternehmen nach Bethlehem und Jericho unterbinden, eine wichtige Einnahmequelle der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA). Unklar ist auch, wie Deutschland künftig seine eigene Entwicklungshilfe an Palästinenser in der von Israel verwalteten Zone C im Westjordanland abwickeln will. Der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dirk Niebel, hat erst kürzlich in Jerusalem erklärt, dass Israel die anerkannte Verwaltungsmacht im besetzten Gebiet sei, und dass deshalb Entwicklungsprojekte wie Solaranlagen oder Klärwerke nur mit israelischer Genehmigung errichtet werden könnten.
Die Geschäftsträgerin der EU-Botschaft in Tel Aviv, Sandra De Waele, teilte im israelischen Rundfunk mit, dass die EU „seit jeher“ die israelische Präsenz im Westjordanland und auf den Golanhöhen nicht anerkenne und die Siedlungspolitik für „illegal“ gemäß dem Völkerrecht halte.
David Kriss, Sprecher der EU-Delegation in Tel Aviv, erklärte auf Anfrage, dass die EU-Kommission die neuen Richtlinien schon am 30. Juni verabschiedet habe, dass ihr Wortlaut aber erst am 30. Juli offiziell veröffentlicht werde. Die Regelungen gelten von 2014 bis 2020.
Nach Angaben des Reporters Ravid Barkat in der Zeitung „Ha‘aretz“ plane die EU weitere Schritte, wie Visumspflicht für jüdische Siedler bei Reisen in die EU. „Die Europäer wollen eine ‚Große Chinesische Mauer‘ zwischen ihren Beziehungen zwischen dem legitimen Staat Israel und einen illegalen Siedlungsstaat errichten“, schreibt Barkat.

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