Das Gericht der Europäischen Union hat am Mittwoch einem Antrag der Hamas stattgegeben. Diese hatte beanstandet, dass sie zu den Terror-Organisationen gezählt wird. Das teilte das Gericht am Mittwoch mit. Der Beschluss begründet sich darin, dass die EU die Organisation aufgrund von Anschuldigungen aus der Presse und dem Internet auf die Liste gesetzt habe. Es fehlten aber Erkenntnisse von Sicherheitsbehörden aus EU-Staaten.
Die gegen die Hamas verhängten Strafmaßnahmen bleiben noch drei Monate in Kraft. In dieser Zeit können die EU-Staaten den Verfahrensfehler beheben, indem sie stärkere Beweise anführen. Der militärische Arm der Hamas befindet sich seit 2001 auf der Terror-Liste und seit 2003 der politische Teil der Organisation. Ihre Konten in Europa sind seitdem eingefroren.
Das Gericht betont, dass die Hamas trotzdem weiter als Terror-Organisation gelte. Das Urteil basiere auf einer Formalität und bedeute keine politische Neubewertung.