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Erstmals Frau wegen Ablehnung der Scheidung inhaftiert

Erstmalig haben Rabbiner in Israel eine Frau inhaftieren lassen, weil sie nicht in die Scheidung einwilligen wollte.
Von Israelnetz
Ein Militärgericht in Tel Aviv hat den Angeklagten zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt

JERUSALEM (inn) – Die israelische Polizei hat am Sonntag zum ersten Mal eine Frau festgenommen, weil sie den Scheidebrief („Get“) ihres Mannes nicht annehmen will. Die Anordnung hierfür kam von einem der rabbinischen Gerichte, die in Israel bei Juden für Familienangelegenheiten wie Eheschließungen und Scheidungen zuständig sind. Gefängnisstrafen für scheidungsunwillige Ehepartner kamen bislang nur bei Männern zur Anwendung.

Haft als letztes Mittel

Seit vier Jahren weigert sich die Ehefrau, in die Scheidung einzuwilligen. In der Inhaftierung sah das Rabbinergericht von Petach Tikva das letzte Mittel, um die Frau zum Einlenken zu bewegen. Zuvor hatten Maßnahmen wie Führerscheinentzug und das Einfrieren ihrer Bankkonten keine Wirkung gezeigt. Die Haftdauer beträgt zunächst ein Jahr – oder so lange, bis die Frau in die Scheidung einwilligt.

Einen Tag verbrachte die zweifache Mutter bereits in Polizeigewahrsam, da sie zu Gerichtsterminen nicht erschien. Ihr Mann hat bereits vor einem zivilen Gericht das alleinige Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Töchter erstritten.

Frauen benachteiligt

Sanktionen gegen Frauen aufgrund von Scheidungsfragen sind in Israel seltener als gegen Männer. Das liegt vor allem daran, dass ein Mann auch ohne die Einwilligung der Frau in die Scheidung die Möglichkeit hat, wieder zu heiraten. Umgekehrt ist das nicht der Fall. Eine Frau bleibt an ihren Mann gebunden, bis er ihr die Scheidung gewährt. Auf Hebräisch gibt es dafür den Ausdruck „Agunah“, die „Angekettete“.

Ein prominenter Fall ist der als „letzter Jude Afghanistans“ bekannte Sebulon Simantov, der seiner in Israel lebenden Frau mehr als 20 Jahre lang die Scheidung verweigerte. Die Furcht vor Strafe hielt ihn lange davon ab, Israel zu besuchen. Erst nach der erneuten Machtübernahme der Taliban 2021 verließ er Kabul in Richtung Israel und gewährte seiner Frau den „Get“. Bis dahin konnte sie nicht wieder heiraten. Kinder aus einer unehelichen Verbindung wären ebenfalls vom Recht auf Eheschließung in Israel ausgenommen gewesen.

Der aktuelle Fall ist jedoch etwas anders gelagert: Der Ehemann sagte vor Gericht aus, dass er nicht heiraten könne, selbst wenn er das Recht hätte; denn nur wenige Frauen wollten einen Mann ehelichen, der faktisch noch verheiratet sei.

Keine Änderung in Sicht

Da es in Israel keine zivile Ehe gibt, gibt es auch keine zivile Scheidung. Ehen können nur innerhalb der in Israel etablierten Institutionen geschlossen werden. Juden können nur innerhalb des Rabbinats getraut werden, Muslime innerhalb eines Scharia-Gerichts und Christen innerhalb ihrer Kirche. Verschiedene Gruppen in Israel setzen sich seit Jahren mit sehr geringen Erfolgen für eine Überarbeitung des Ehe- und Scheidungssystems ein. (cs)

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10 Antworten

  1. Eher zurückhaltend formuliert:

    Eine gewisse Säkularisierung des israelischen Familienrechts (also von der Ehe bis zur Scheidung und über die Kinder) scheint mit dringend geboten.

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    1. Dem kann ich SO nicht zustimmen:
      es würde wohl reichen, wenn die gesetzlichen Grundlagen angepasst würden,
      trotz Verbleibs der Eheschließungen in den jeweiligen religiösen Einrichtungen.

      Selbstverständlich sehe ich hier ebenfalls 2 schwerwiegende Rechtsverstöße:
      1.
      Ein körperlicher Zwang zur Unterschriftsleistung
      Grundsätzlich ist ein erzwungener „Änderungsvertrag“
      – wurde der Zwang mit körperlicher Gewalt (Haft) durchgesetzt –
      unstatthaft und sollte unterbleiben.
      Die Ehepartner hatten innerhalb religiöser Institutionen einen Vertrag über eine Ehe geschlossen
      – eine Änderung/Aufhebung dieses Vertrages könnte,
      wie JEDER ZIVILRECHTLICHE VERTRAG,
      per Urteil eines ordentlichen Gerichtes erklärt werden.

      2.
      Der Status quo ist wohl laut Artikel,
      dass ein Mann sich trotz bestehender Ehe wieder-verheiraten kann,
      eine Frau aber nicht.
      Diese Regelung verstößt für mich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz
      und hier sollte der Artikelschreiber erläutern,
      ob die Zweitehenregelung beim Mann auf der Basis der Vorgaben
      der religiösen Institutionen oder möglicher Gesetze geschieht
      – Zweiteres sollte für den Rechtsstaat Israel untragbar sein.

      Persönliche Anmerkung zur Frau aus dem Artikel:
      mich würde die Intention der Frau interessieren:
      ist es Rache am Mann oder eine immer noch bestehende Liebe,
      die aus seelischen Gründen von der Frau nicht gelöst werden kann.
      Auch für die Haftstrafe wäre das von Belang,
      denn dann könnte mit einer psychischen Notlage argumentiert werden,
      die wiederum Haftausschließungsgrund sein könnte.

      2
  2. Geht überhaupt nicht!
    Reformen müssen her.
    Ich hätte nie in Israel geheiratet, trotz aller Liebe zu unserer Heimstätte.

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  3. Willkommen in der Islamischen Republik Iran! Wenn Israel demokratisch bleiben will sollte sie sich von der Geißel der Vermischung von Religion und Legislative befreien.

    3
    1. Da gibt es einen gewaltigen Unterschied.
      Wie Eddie schrieb, Säkularisierung.
      Wer streng religiös heiraten möchte, bitte.
      Wobei man nie weiß, was Jahre später nach der Eheschließung ist.
      Ich möchte von einem Mann nicht bevormundet werden. -Sorry, nichts gegen Männer –

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    2. @Kalepok:

      Die Analogie zum Reich der Mullahs ist schon arg überzeichnet. Andersdenkende oder -lebende werden in Israel doch wohl nicht an Baukränen aufgeknüpft.

      Aber der Staub des Mittelalters, insoweit pflichte ich Ihnen gerne bei, der überdeckt das Familienrecht in Israel. Deutlich sogar.

      Dass, wer aus Liebe heiratet (und diese achtet nun einmal wenig auf die Religion des Partners), dafür nach Zypern oder Griechenland (oder früher auch die Türkei) reisen muss. Ist ein Unding.

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    3. HIER schafft ja eben die Trennung von Religion und Staat den Konflikt!

      Eine privatrechtliche Regelung
      (geschaffen von Vorgaben einer religiösen Institution)
      soll mit Hilfe staatlicher Einrichtungen durchgesetzt werden.

      Hier – im Gegensatz zum Iran –
      haben wir es damit zu tun, dass der Staat gefragt ist
      sich in die Regelungen einer religiösen Institution einzumischen,
      damit ein sozialer Mißstand behoben werden kann!

      1
  4. Gott haßt Scheidung.
    „Denn ich hasse die Ehescheidung, spricht der HERR, der Gott Israels, und dass man sein Gewand mit Frevel bedeckt, spricht der HERR der Heerscharen; darum hütet euch in eurem Geist und werdet nicht untreu!“
    Maleachi 2.16

    1
    1. Sie haben völlig recht,
      lieber Rainer.

      Aber die Gottlosigkeit nimmt überall,
      selbst auf dieser christlichen Seite,
      zu.

      1
    2. Lieber Rainer, G`TT mag es hassen, wobei Frauen ja kein Leid ertragen müssen, wenn Liebe
      sich verwandelt.
      Es gibt nicht umsonst zig Einrichtungen gegen häusliche Gewalt und ich kann Frauen nur Glück und Mut wünschen, wenn sie sich scheiden lassen von gewalttätigen oder nicht-mehr-liebenden Ehegatten.
      umgekehrt natürlich auch.
      Wie es in dem Fall o. war, weiß man nicht. Untreue? Jüngere Frau? Nur Spekulation.

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