MADSCHDAL SCHAMS (inn) – Die Golanhöhen gehören zu den Gebieten, die Israel 1967 im Sechs-Tage-Krieg eingenommen hat. Ein großer Teil der arabischen Bevölkerung floh damals. Es blieben hauptsächlich Drusen, die ein traditionell gutes Verhältnis zur jüdischen Bevölkerung haben. 14 Jahre hat der jüdische Staat auf einen Friedensschluss mit Syrien gewartet, bevor er seine Gesetze und Verwaltung auf den Golan ausweitete und ihn damit faktisch annektierte. Dies geschah vor 40 Jahren, am 14. Dezember 1981.
Kriegszustand mit Syrien
Die Annexion wurde international nicht anerkannt. Völkerrechtlich sei Israel zu einem Rückzug aus den eroberten Gebieten gezwungen. Laut der zugrundeliegenden UNO-Resolution 242 gilt diese Aufforderung allerdings nur im Falle gegenseitiger Anerkennung und Zusicherung von Frieden. Ägypten und Jordanien unterzeichneten entsprechende Friedensabkommen, während Syrien und Israel sich offiziell immer noch im Kriegszustand befinden.
Der Golan mit seiner erhöhten Lage ist militärstrategisch äußerst wichtig. Immer wieder erfolgten von dort syrische Angriffe. Außerdem unterstützt Syrien verschiedene Terrorgruppen wie die Hamas und die Hisbollah und steht in einem freundschaftlichen Abhängigkeitsverhältnis zum Iran. Deswegen betrachtet Israel die Annexion als gerechtfertigt. 2019 haben auch die USA unter dem damaligen Präsidenten Donald Trump den Golan als israelisches Staatsgebiet anerkannt.
Zerreißprobe für Drusen
Anders als die meisten anderen Drusen in Israel haben die Bewohner der vier drusischen Dörfer auf dem Golan bislang die israelische Staatsbürgerschaft abgelehnt und bleiben dem Militärdienst fern. Darauf weist die „Jerusalem Post“ hin. Sie betonen ihre Zugehörigkeit zu Syrien und fordern, dass der Golan an Syrien zurückgegeben wird. Tatsächlich haben viele noch Verwandte auf der syrischen Seite.
Trotzdem mag diese „Forderung“ für viele eher einer Befürchtung entspringen – der Furcht vor dem, was passiert, sollte der Golan je zurückerobert werden oder im Zuge eines Friedensabkommens an Syrien fallen. Für diese Annahme spricht auch, dass seit Beginn des syrischen Bürgerkrieges mehr Drusen auf dem Golan israelische Staatsbürger geworden sind.
Frieden in weiter Ferne
Einen Teil des Golan beansprucht die Terror-Organisation Hisbollah im Libanon. Die sogenannten „Schebaa-Farmen“ habe Syrien an den Zedernstaat abgetreten. Darüber besteht zwar kein Vertrag, aber Syrien unterstützt die Behauptung, was Verhandlungen über das Gebiet erschwert.
Würde die Staatengemeinschaft Israels Annexion anerkennen, wären die syrischen und libanesischen Ansprüche hinfällig und die Drusen des Golan könnten es ihren Glaubensbrüdern in Israel gleichtun. Ein Friedenschluss mit dem iranischen Vasallenstaat ist frühestens nach dem Fall des Mullah-Regimes wieder möglich. Danach könnten immer noch neue Verhandlungen mit Syrien über den fruchtbaren und wasserreichen Golan folgen.
5 Antworten
Netanyahu hätte besser die Aussage während der Trump-Aera, er würde israelisches Gesetz auf Teile Judäas/Samarias (Westbank) und Teil des Jordantals ausdehnen, umgesetzt. Das hat er aus irgendwelchem persönlichen Kalkül leider nicht gemacht. Denn während die Annexion des syrischen Golan völkerrechtlich problematisch ist, wäre sie es nicht betr. die anderen Zielgebiete Netanyahus. Warum? Gemäss dem nach wie vor gültigen Völkerbundmandat von 1922 stellt das ganze Gebiet vom Jordan bis Mittelmeer – inkl. ganz Jerusalem – die Nationale jüdische Heimstätte, ab 1948 Staat Israel, dar. Nur wurden die Westbank plus Ostjerusalem illegal 1948-67 von Jordaniens besetzt gehalten. Daraus entstand rechtlich aber kein palästinensisches Gebiet, es gehört nach wie vor zu Israel.
Völkerrechtlich gültig ist aber weiterhin die Besetzung des Golans. Denn solange Gefahr von Aussen droht, ist die Besetzung fremden Territoriums in einem Verteidigungskrieg rechtmässig.
Der Autorin unterläuft ein Fehler betr. Resolution 242. Gültig ist allein die Originalfassung in englischer Sprache, die keinen Rückzug Israels aus allen 1967 besetzten Gebieten! verlangt. Israel hat mehr als 95% jener Gebiete zurückgegeben. Aber wie die Autorin schreibt, ist Frieden in weiter Ferne. Nach wie vor gültig ist die Charta der PLO (Fatah), deren Ziel die Vernichtung Israels ist.
Ihre „ Kenntnisse“ im Völkerrecht seien Ihnen unbenommen, die Realität sieht nun einmal anders aus. . Der UN-Sicherheitsrat, dessen Resolutionen für alle Staaten verbindlich sind, hat in der Vergangenheit mehrfach das Ende israelischer Besiedlung im Westjordanland und in Ost-Jerusalem gefordert. Die Besiedlung habe keine rechtliche Grundlage und gefährde eine Zwei-Staaten-Lösung.
Ausdrücklich bekräftigt der Sicherheitsrat in Resolution 2334, dass israelische Siedlungen in den seit 1967 besetzten Gebieten eine klare Verletzung des Völkerrechts darstellen. Israel ist damit aufgefordert, sofort und umfassend alle Siedlungsaktivitäten in den besetzten Gebieten einzustellen und das Völkerrecht zu beachten. Durch eine mögliche Annexion des Jordantals und der israelischen Siedlungen würden diese Gebiete dann israelisches Staatsgebiet werden, was dem Völkerrecht ebenfalls klar widerspricht. Erschwerend kommt dazu, dass die Palästinenser in den annektierten Gebieten nicht die israelische Staatsbürgerschaft bekommen.
Was nun den Golan, und die „ Bedrohung“ anbelangt, dieses Märchen wurde von keinem geringeren als Moshe Dayan widerlegt
„ Discounting claims of the Golan Heights‘ strategic value, war hero Moshe Dayan once told a reporter that Israel took the plateau from Syria simply because Israelis wanted it for farmland.
the shootings as a pretext to attack. „We would send a tractor to plow some area where it wasn’t possible to do anything, in the demilitarized area, and knew in advance that the Syrians would start to shoot,“ he said.
(Washington Post)
Herr Büchi glaubt wohl, dass Herr Trump internationales Völkerrecht setzt. Weit gefehlt. Der syrische Golan ist und bleibt Teil des Syrischen Staatsgebietes, auch wenn die Trump-Administration dies anders sah. Für den Rest der Welt ist es eine illegale Annektion, wie hajo es richtig beschrieben hat.
Mit dem Satz: „Gemäss dem nach wie vor gültigen Völkerbundmandat von 1922 stellt das ganze Gebiet vom Jordan bis Mittelmeer – inkl. ganz Jerusalem – die Nationale jüdische Heimstätte, ab 1948 Staat Israel, dar. “ macht sich Herr Büchi lächerlich. Kein ernstzunehmender Staatsrechtler würde einen solchen Unsinn von sich geben.
„Gemäss dem nach wie vor gültigen Völkerbundmandat von 1922 stellt das ganze Gebiet vom Jordan bis Mittelmeer – inkl. ganz Jerusalem – die Nationale jüdische Heimstätte, ab 1948 Staat Israel, dar.“
Richtig, auf diesen ganz milde formuliert, Nonsense bin ich erst überhaupt nicht eingegangen.
Trotzdem ist es erstaunlich, wie manche Zeitgenossen die Besatzung legitimieren wollen.