MÜNCHEN (inn) – Das Verbreiten israelkritischer Bilder kann in Deutschland strafbar sein. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat einen Mann, der eine entsprechende Karikatur verbreitet hat, wegen Volksverhetzung verurteilt.
Die Karikatur setzt Israels Politik gegenüber den Palästinensern mit den Verbrechen der Nationalsozialisten gleich. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ (SZ) berichtet, zeigt die Abbildung einen israelischen Soldaten, der eine vor ihm liegende Frau, die ein Kopftuch trägt, mit einem Gewehr bedroht. Der Soldat blickt dabei zeitgleich in einen Spiegel. Darin erkennt er nicht sich, sondern einen Mann mit Hakenkreuzbinde, der ebenfalls eine am Boden befindliche Person bedroht.
Diese Karikatur wurde während des Gaza-Konfliktes im Mai 2021 von einem Mann aus Coburg mit dem Hashtag „#FreePalestine“ verbreitet. In erster Instanz hatte das Landgericht Coburg geurteilt, dass die Karikatur von der Meinungsfreiheit geschützt sei.
„Verharmlosung der Scho’ah“
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat nun jedoch die Verbreitung der Karikatur für strafbar erklärt. Das sei eine „erstaunlich harte Entscheidung und sie lässt für die oft hitzigen Diskussionen um die israelische Politik hierzulande aufhorchen“, kommentiert der Jurist und Autor Ronen Steinke das Urteil in der SZ.
In der Urteilsbegründung heißt es, dass die „abwegige“ Gleichsetzung des Verhaltens staatlicher Organe in Israel mit Vorgängen in deutschen Konzentrationslagern während des Nationalsozialismus eine „grobe Verzerrung der geschichtlichen Fakten“ bedeute. Die Begründung liegt exklusiv der SZ vor.
Mit Verweis auf das abgebildete Hakenkreuz erklärte das Gericht, dass es nur gezeigt werden dürfe, wenn es einen legitimen politischen Zweck verfolge. Die Kritik an Israels Besatzungspolitik sei jedoch kein solcher Zweck. Stattdessen handele es sich um eine „Verharmlosung der Scho’ah“. Zudem bestehe der Anschein einer „antisemitischen Grundhaltung des Verwenders“. Steinke hält fest: „Das Argument der Richter lautet, kurz gesagt: Wer eine solche Karikatur postet, der scheint mit den Verbrechen der Nazis eher keine Probleme zu haben. Dann aber darf er nicht ungestraft das Hakenkreuz verwenden.“
Das Urteil fällte das Bayerische Oberste Landesgericht bereits am 7. Oktober. Es ist nicht anfechtbar. (mas)
13 Antworten
Ich moechte noch gerne die Zeit erleben, wo in ds. Staat solche idiotischen, duemmlichen,
hetzparolisierenden Aufzuege gleich von Anfang an, verboten wuerden!! –
Aber wahrscheinlich muss diese Gesellschaft, incls. Politiker, mit noch staerkeren,
belastenden Problemen konfrontiert werden, bis ihnen endlich ein „Licht“ aufgeht,
dass all ihr labiles Verhalten, in Bezug auf Israel, diese entspr. Konsequenzen nach sich
ziehen!! – „Wer Isrl. segnet, wird gesegnet sein!“ – Dies sind reale Zusammenhaenge, die
der EWIGE in seinem Wort vorgegeben hat, u. die man auch, mit geistl. „Durchblick“,
unschwer erkennen kann, so man nur will!! –
Bravo OLG! Kein Feigenblatt für Hetze!
Hier wird von einem Mann berichtet. Es sagt alles über Nationalität und Glaubensangehörigkeit aus. Danke liebes Israelnetz für die klare Darstellung.
Die deutsche Sprache entwickelt sich zunehmend zu einer merkwürdigen Sprache. Denn „Ein Mann“ oder auch die „mobile ethnische Minderheit“, solchen politisch korrekten Neusprech, den gibt es wirklich nur im Land vom Olaf.
Richtig!
Die BRD ist nur noch peinlich und zum fremdschämen. Und es sind nicht nur Zuwanderer. Nachkommen teils der 1938 er.
Meiner festen Überzeugung nach wird D.-schland von drei politischen Rändern bedroht. Also, entgegen Frau Faeser und etwas im Blick getrübten Genossen.Innen, nicht nur vom rechten Rand, sondern auch vom extrem-linken und islamistischen.
PS: Ich kann nur hoffen, Du hast heute richtig gewählt. Es gibt eine Zukunft… . :ö)
Gruss von einem bei 25 Grad Celsius heute gut bebadbaren See.
Dass israelnetz den Artikel über das Coburger Gerichtsurteil zusammen mit dem Foto einer israelkritischen Demonstration zeigt, auf dem Plakate mit Slogans wie: „Stop Apartheid“ und „End israeli genocide in Palestine“ getragen wurden, läßt vermuten, dass man auch solche Slogans gern verbieten lassen möchte. Ist dem so?
@ Bjoern
„…, dass man auch solche Slogans gern verbieten lassen möchte. Ist dem so?“
Ja, das ist eine gute Idee, weil beides nicht zutrifft – Apartheid und Genozid an Palästinensern.
@J.
Nein, klingt zwar nicht unsympathisch, ist aber dennoch keine gute Idee. Denn verbaler Unsinn ist nicht per se strafbar. Ihn muss ein Rechtsstaat von wenigen, klar formulierten Ausnahmen abgesehen, aushalten können.
War sogar in D.-schland bis vor kurzem auch so (Ausnahme „Auschwitz-Lüge“). Ist nur jüngst um den liberalen (sic) Justizminister Buschmann im § 130 StGB erweitert worden auf Dinge, die ein Amtsrichter vor Ort niemals beurteilen kann („Wer Kriegsverbrechen gröblich verharmlost….“).
Danke, Eddie Jobson für Ihren Kommentar auf JKs Einlassung, der offenbar § 5 des Grundgesetzes nicht kennt. Ich teile übrigens Ihre Kritik an der jüngsten Strafrechtsänderung, die ich für äußerst zweifelhaft halte.
Apartheid wird in den Automomiegebieten praktiziert. Isaelis unerwünscht. Und seltsamer Genozid, der die Bevölkerung wachsen lässt. Da scheint mal wieder jemand Rechendefizite haben, so wie bei 2022 mimus 1967 ergibt 74.
Was kommt als nächstes auf den Plakaten? Wieder mal Kindermörder Israel?
Was würden diese Personen aufschreien, wenn der Slogan Kindermörder Palästina lauten würde?
Während der Intifada kamen hunderte jüdische Kinder ums Leben, weil sich Terroristen in Bussen, Parks, Märkten, Einkaufszentren in die Luft sprengten.
Aber das ist ja in Ordnung für die, die Terroristen als Freiheitskämpfer bejubeln, Top-Terrorist den Friedensnobepreis geben wollen. Die fordern, dass zielgenau Tel Aviv bombardiert werden soll. Was für Heuchler.
@ christin
Ihre Kommentare werden immer haarsträubender!
„Apartheid wird in den Automomiegebieten praktiziert. Israelis unerwünscht.“ Meinen Sie wirklich, irgendjemand würde Ihnen Apartheid unterstellen, wenn Sie demjenigen mit aller Gewalt Widerstand leisteten, der schwerbewaffnet in Ihren Garten kommt und behauptet, dieser würde jetzt ihm gehören und dort auf Ihrem Grund und Boden ein Haus baut? Sie machen es sich mit Ihren sehr schwachen „Argumenten“ allzu einfach und dünken sich – völlig zu Unrecht! – klüger als die UN, sehr angesehene NGOs (auch israelische!) sowie die allermeisten Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen.
Komisch, da wurde kürzlich ein Anschlag auf Zivilisten verübt. Die kamen nicht mit dem Gewehr in der Hand. Da hat vor ein paar Wochen ein absolut unterirdisch mieser Geselle behauptet, dass Siedler getötet werden dürfen. Und für die Palästinenser ist jeder Israeli ein Siedler.
Reden wir mal über Ezra Nawi, Mitglied bei Btselem und verantwortlich für tote Palästinenser oder in Straflagern der PA befindende Palästinenser. Möchten Sie etwas dazu sagen, Herr Luley? Und wie die UN zusammengesetzt ist, das wissen Sie auch genau.
Nochmals das Bespiel mit dem pal. Kindern, die geschützt werden müssen. Antrag ging vor der UN durch. Der gleiche Antrag für den Schutz jüdischen Kinder wurde noch nicht mal behandelt. Schande der UN. v
Ihre Kommentare werden immer haarstäubender, Herr Luley.