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Beschädigung ausländischer Flaggen wird Straftat

Nach einem Bundestagsbeschluss wird das Beschädigen ausländischer Flaggen nun zur Straftat. In einer Debatte beziehen sich einige Redner insbesondere auf die israelische Fahne. Oppositionspolitiker üben Kritik an der neuen Norm.
Als Auslöser der Gesetzesänderung gilt das Verbrennen israelischer Flaggen (Archivbild)

BERLIN (inn) – Der Bundestag hat am Donnerstagabend eine Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) gebilligt, nach der die öffentliche Zerstörung oder Beschädigung der Flaggen ausländischer Staaten zukünftig eine Straftat darstellt. Diese kann mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet werden. Allerdings gilt dies nur, wenn mit der Tat eine Verunglimpfung verbunden ist. Ein entsprechender Passus wurde auf Empfehlung einiger Rechtsexperten eingeführt, die vor einer uferlosen Norm gewarnt hatten. Konkret geht es um Paragraph 104 des Strafgesetzbuches, demzufolge die Beschädigung ausländischer Flaggen bislang nur strafbar war, wenn diese zuvor „auf Grund von Rechtsvorschriften oder anerkanntem Brauch“ öffentlich gezeigt wurden. Auf privat mitgeführte Flaggen traf dies regelmäßig nicht zu.

Über das nun verabschiedete Verbot war seit längerem diskutiert worden. Als Auslöser gilt das Verbrennen israelischer Flaggen in der Öffentlichkeit, insbesondere im Dezember 2017 in Berlin. Das Gesetz kommt formell aus dem Bundesrat und befasste sich als solches ursprünglich nur mit dem strafbewehrten Verbot, Symbole der Europäischen Union zu verunglimpfen. Der Bundestag griff dies auf und führte durch eine Änderung beide Anliegen in einem Gesetzentwurf zusammen. Künftig stellt es demnach auch eine Straftat dar, die Flagge der EU zu „verunglimpfen“. AfD, FDP und Linke stimmten gegen das von CDU/CSU und SPD getragene Gesetzesänderungspaket, die Grünen enthielten sich.

Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Der Abstimmung war eine etwa halbstündige Debatte vorausgegangen, in der mehrere Redner die besondere Rolle der israelischen Flagge hervorhoben. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, erklärte, es gehe 75 Jahre nach dem Holocaust darum, jüdisches Leben zu fördern. Dazu gehöre, „dass wir es nicht zulassen dürfen, dass in Deutschland die Symbole des Staates Israel oder die israelische Flagge verbrannt werden.“ Gleichzeitig müsse man „gegen die Feinde Europas vorgehen“. Auch Ingmar Jung, Redner der Unionsfraktion, bezog sich auf das Beispiel Israel und stellte das Gesetz in den Kontext eines zunehmenden Antisemitismus. Es sei „nicht hinzunehmen“, dass man nicht auf Flaggenverbrennungen reagieren könne. Es sei richtig, am Strafrecht anzusetzen, um dies zu ändern.

Dagegen wandten sich Teile der Opposition. Die Anwendung des Strafrechts müsse Ultima Ratio sein, hieß es etwa von Jürgen Martens für die FDP. Das Verbot der Beschädigung von Flaggen gehöre daher ins Ordnungswidrigkeitenrecht. In einer Ausschussanhörung hatten auch einige Rechtswissenschaftler diese Ansicht vertreten. Ähnlich argumentierte auch Canan Bayram von den Grünen. Ein „staatsrechtlicher Schutz von Hymnen und Landesfarben“ sei „nichts anderes als schlechter Unfug“. Die Gesetzesänderung sei zudem „völlig inkonsistent“. Denn militante Israel-Freinde hätten weiterhin die Möglichkeit, das israelische Staatswappen, das eine Menora zeigt, zu verbrennen.

Bezeichnet die geänderte Norm als Teil der Förderung jüdischen Lebens: SPD-Rechtspolitiker Fechner (Archivbild) Foto: Deutscher Bundestag / Achim Melde
Bezeichnet die geänderte Norm als Teil der Förderung jüdischen Lebens: SPD-Rechtspolitiker Fechner (Archivbild)

AfD stört sich an Regelung zur EU-Flagge

Niema Movassat von den Linken verwies ebenso auf das Ultima-Ratio-Prinzip und argumentierte darüberhinaus sehr grundsätzlich. Durch die neue Regelung würden Staaten mystifiziert und verabsolutiert. Gegen „eklige Bilder brennender israelischer Fahnen“ könne bereits heute mithilfe versammlungsrechtlicher Auflagen vorgegangen werden. Darauf weist auch ein Gutachten des Wissenschaftlichen Parlamentsdienstes des Berliner Abgeordnetenhauses von 2018 hin. Demnach könnte auf Grundlage des Versammlungsrechts eingeschritten werden, dies jedoch nur, wenn die Gefahr bestünde, dass Teilnehmer etwa durch Feuer verletzt werden könnten. Ansonsten gebe es nach bis dato geltendem Recht kaum Möglichkeiten zur Unterbindung des Verbrennens von Flaggen ausländischer Staaten.

Unterdessen argumentierte Fabian Jacobi für die AfD, dass im verabschiedeten Gesetzesentwurf zwei Dinge vermengt würden, die jeweils eigens bewertet werden müssten. Während sich seine Partei vor allem an dem Verbot, EU-Flaggen zu beschädigen, störe, teile sie ausdrücklich das Ziel, Staatsflaggen besser zu schützen. Im Gesetzentwurf werde das Verbrennen israelischer Flaggen als Auslöser der Neuregelung „nur noch verschämt angedeutet“, kritisierte er.

Regelungen in anderen Staaten

Laut eines 2018 veröffentlichten juristischen Gutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages wäre es verfassungsrechtlich auch vertretbar gewesen, allein das Zestören der israelischen Flagge unter Strafe zu stellen. Aufgrund der besonderen deutschen Geschichte konnte das Gutachten darin keinen Verstoß gegen den Gleichheitssatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes erkennen. Demnach könne eine entsprechende Regelung auch so abgefasst werden, dass der damit verbundene Eingriff in die Meinungsfreiheit (Artikel 5) verfassungsrechtlich gerechtfertigt werden kann. Nach Informationen des „Redaktionsnetzwerkes Deutschland“ soll jedoch die israelische Botschaft in Berlin darum gebeten haben, kein Sonderrecht für Israel aufzustellen.

In vielen demokratischen Ländern gibt es keine strafrechtliche Regelung zur Verbrennung ausländischer Flaggen, wie der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einem weiteren Gutachten von 2020 feststellt. In den USA etwa habe der Oberste Gerichtshof mehrfach entscheiden, „dass Gesetze zum Schutz der Flagge gegen die Meinungsfreiheit verstießen und daher verfassungswidrig seien“. In Österreich gibt es indes eine ähnliche Regelung, wie sie bisher in Deutschland galt: Die Fahne muss offiziell angebracht worden sein, damit eine Beschädigung strafrechtlich relevant wird. In Dänemark bleibt die eigene Flagge strafrechtlich ungeschützt, dafür ist die Verhöhnung der Flaggen ausländischer Staaten strafbewährt.

Von: Sandro Serafin

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