JERUSALEM (inn) – Laut einem Bericht der Tageszeitung „Yediot Aharonot“ hat die Familie der ermordeten französischen Jüdin Sarah Halimi durch ihre Anwälte Anzeige bei der Polizei in Israel erstattet. Halimi war am 4. April 2017 von einem Migranten aus Mali unter „Allahu Akbar“-Rufen aus ihrer Pariser Wohnung im dritten Stock in den Tod gestürzt worden. Die französische Justiz erklärte ihn aufgrund seines Marihuana-Konsums für schuldunfähig. Der Fall sorgte international für Aufsehen. Die israelische Regierung übte öffentlich Kritik an dem Urteil.
Anwälte der Schwester Halimis hatten bereits im April angekündigt, den Gang vor die israelische Justiz zu suchen. Sie sprachen damals von einer „Rechtsverweigerung“, die nicht nur die jüdische Gemeinde Frankreichs betreffe. Laut „Yediot Aharonot“ berufen sich die Anwälte auf eine Änderung im Strafrecht von 1994. Seitdem können sämtliche Angriffe gegen Angehörige des jüdischen Volkes im Ausland in Israel vor Gericht gebracht werden. Bis dahin galt dies vor allem für Angriffe auf Israelis, nicht aber für solche ohne israelischen Pass.
An der Auslieferung dürfte es scheitern
Dem Bericht zufolge ist es das erste Mal, dass auf dieser Basis Anzeige erstattet wird. Einer der Anwälte wies darauf hin, dass seit dem Eichmann-Prozess 1961/62 grundsätzlich kein Ausländer mehr in Israel wegen einer antisemitischen Tat vor Gericht gestellt wurde. Eichmann war seinerzeit auf Basis eines spezifischen Gesetzes zur Bestrafung von Nazis und Nazihelfern der Prozess gemacht worden.
Der Anwalt versteht den möglichen Prozess gegen den Halimi-Mörder als Warnsignal an Antisemiten im Ausland. Dass der Täter tatsächlich in Israel zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist demnach nicht sehr wahrscheinlich, da Frankreich und Israel kein entsprechendes Auslieferungsabkommen haben. Einziger Weg wäre dann demnach, einen internationalen Haftbefehl zu erwirken und den Mörder bei einer Reise außerhalb Frankreichs festnehmen zu lassen.
Von: ser