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Asyl für Afrikaner, die Wehrdienst verweigerten

Ein israelisches Gericht hat entschieden: Die Flucht wegen Verweigerung der Wehrpflicht gilt als Grund für Asyl. Betroffen sind Migranten aus Eritrea.
Afrikanische Flüchtlinge in Tel Aviv: Nach dem Gerichtsurteil vom Donnerstag haben viele von ihnen deutlich bessere Chancen, im Land zu bleiben (Symbolfoto)

JERUSALEM (inn) – Weil sie in ihrem Heimatland Eritrea den Wehrdienst verweigert haben oder desertierten, droht tausenden Flüchtlingen aus dem afrikanischen Land dort eine Strafe. Deswegen dürfen sie in Israel Asyl beantragen, hat am Donnerstag ein Jerusalemer Gericht entschieden. Wie die Zeitung „Jerusalem Post“ berichtet, könnte dies den Staat zwingen, einer großen Zahl von Menschen aus Eritrea Flüchtlingsstatus zu gewähren.

Israel hatte gerade damit begonnen, Migranten aus Afrika in afrikanische Drittstaaten, meist nach Ruanda, abzuschieben. Bislang hatte das Innenministerium fast alle Anträge von Eritreern auf Flüchtlingsstatus abgelehnt. Die Begründung lautete, dass das Verweigern der Wehrpflicht nicht unter die Definition der Verfolgung falle, die einen Schutzstatus garantiert. Das Gericht sieht aber eine „gut begründete Sorge“, dass die Betroffenen aufgrund ihrer politischen Überzeugungen verfolgt würden, berichtet die Online-Zeitung „Times of Israel“.

Israel gehört der Flüchtlingskonvention an, wonach Personen nicht in ihre Heimatstaaten abgeschoben werden dürfen, wenn ihnen dort Verfolgung droht.

Von: mb

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