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9 Antworten
Nun, das ist mal eine Ansage! Gut so und hoffentlich auch in jeder anderen Ausweich-Stadt.
Da bin ich ja mal gespannt, ob sich die Demonstranten auch daran halten werden und die Polizei dies ggf. verhindern wird.
Gut so, in Jerusalem gab es wieder Krawalle auf dem Tempelberg. Mit Angriffen auf Gläubige an der Klagemauer. Das wäre in Berlin kein bisschen besser ausgegangen.
Das sind ja mal gute Nachrichten!!! Es wird Zeit, dass dem antisemitischen Treiben auf unseren Straßen ein Ende hat. Hoffentlich ist das nicht eine Ausnahme und wird zur Regel!
Das wird aber der Obrigkeit weh getan haben, wenn sie ihren islamischen Freunden Gewalt und Hetze öffentlich verbieten muss. Wird es eine weitere Islamisierung der Gesellschaft bis hin zur Verfolgung von Juden und Christen verhindern? Ich glaube nicht
Es macht sich bemerkbar das die internationale Aufmerksamkeit – und der Protest gegen diese Schande in Berlin, endlich zu einem Ergebnis geführt hat. Ohne Reaktionen aus dem Ausland einschließlich Israel, liefe der Spuk bis zum Sanktnimmerleinstag weiter. Mal sehen was nächstes Jahr ist …
Noch ist es keine gesetzliche Bürgerpflicht, der Politik Israels öffentlich zu huldigen. Insofern sind Rufe nach dem Verbot israelkritischer Demonstrationen lächerlich! Auch der Versuch einiger Städte, Veranstaltungen in städtischen Räumen zu verbieten, bei denen es um BDS ging, ist kläglich gescheitert.
Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig gab im Januar 2022 einem Münchner Kläger Recht, der gegen willkürlichen Raum- und Finanzentzug geklagt hatte. Das Gericht entschied, dass die Nutzung kommunaler öffentlicher Räume nicht entzogen werden dürfe, nur, weil darin bestimmte Themen besprochen würden. Dieses Recht gelte auch für Veranstaltungen, die sich mit Inhalten, Themen und Zielen von BDS (Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen für Palästina) befassen und/oder diese unterstützen.
Im Gegensatz dazu ermöglicht der in 2019 verkündete Beschluss (Resolution) des Bundestags „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ Raum- und/oder Finanzentzug für Veranstaltungen, die von Menschen organisiert werden, bei denen eine Nähe zu BDS vermutet wird oder die Unterstützung des BDS besteht. Dabei handelt es sich um einen Beschluss, der keine rechtliche Grundlage hat. Trotzdem wurde dieser seitdem konsequent umgesetzt, zum Beispiel von Kommunen als Vermieter von Veranstaltungsräumen: mit der Folge, dass dadurch die Finanzierung und Realisierung unterschiedlicher Veranstaltungen gefährdet oder ausgesetzt wurde.
Besonders aktive Israel-Lobbyisten wie der ehemalige Frankfurter Bürgermeister Uwe Becker müssen jetzt sogar mit Schadensersatzklagen rechnen. Recht so!
Lächerlich sind solche Äusserungen: „Noch ist es keine gesetzliche Bürgerpflicht, der Politik Israels öffentlich zu huldigen. Insofern sind Rufe nach dem Verbot israelkritischer Demonstrationen lächerlich! Auch der Versuch einiger Städte, Veranstaltungen in städtischen Räumen zu verbieten, bei denen es um BDS ging, ist kläglich gescheitert.“, denn sie sind blind für die Wirklichkeit und verharmlosen den Judenhass.
Seit wann sind Äusserungen, wie, „Juden ins Gas“, „Tod Israel“, „Juden ins Meer“ oder „Drecksjude“, lächerlich? Denn genau diese Sprüche fallen am Al Quds – Tag. Und BDS unterstützt solche Gruppierungen und dessen Handlager.
Hängen Sie sich doch nicht an solchen dummen (und abzulehnenden) Sprüchen vereinzelter Verbalradikaler auf. Bei den pro-palästinensischen Demonstrationen während des Gazakrieges 2021 in Frankfurt M habe ich keinerlei solcher Sprüche von irgendeiner Seite der Demonstranten gehört und ein sich selbst als Jude und Deutsch-Israeli äußernder Redner erhielt von den anwesenden (mehrheitlich arabischen) Demonstrationsteilnehmern den weitaus stärksten Applaus!
Wollen Sie alle Israelis in einen Topf werfen, nur weil einige der radikalreligiösen und ultranationalistischen Jugendlichen der Siedlerbewegung „Gas the Arabs“ and die Häuser von Palästinenser sprühen?