JERUSALEM (inn) – Auch in Kibbutz-Läden dürfen Juden am Schabbat nicht arbeiten. Das entschied das Nationale Arbeitsgericht in Israel am Dienstag.
Rechtlich gesehen sei ein Kibbutz jüdisch, sagten die Richter laut der Zeitung „Ha´aretz“. Zwar gelte das Arbeits- und Ruhegesetz nicht notwendigerweise für Kibbutz-Angestellte. Aber es betreffe Kibbutz-Mitglieder, weil sie ein organischer Teil der Gemeinschaftssiedlung seien und damit wie selbständige Ladenbesitzer unter das Gesetz fielen.
Einer der Richter, Amiram Rabinovitz, zitierte den Gründer der heute israelischen Gewerkschaft Histadrut, Berl Katzenelson: „Der Schabbat ist für mich ein Haupterzeugnis der jüdischen Kultur und die erste soziale Errungenschaft des Arbeiters in der Menschheitsgeschichte… Als Leute der Natur und als Arbeiter bedürfen wir mehr eines Ruhetags als andere.“ Der führende Zionist Katzenelson lebte von 1887 bis 1944.
Zuvor hatte ein Bezirksarbeitsgericht entschieden, dass Klagen gegen den Kibbutz Zora und sechs seiner Mitglieder abgewehrt werden sollten. Diese hatten an Samstagen in Läden der Gemeinschaftssiedlung gearbeitet. Es sei unmöglich, die Religion einer kommunalen Organisation zu bestimmen, wie es ein Kibbutz sei. Deshalb könne man auch nicht festlegen, wann ein gesetzlicher Ruhetag sein solle, so das Bezirksgericht. Außerdem beziehe sich das gesetzliche Verbot der Schabbat-Arbeit nicht auf Handel.
Wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ berichtet, stieß die Rechtsprechung des Nationalen Arbeitsgerichts bei der Kibbutz-Bewegung auf Kritik. „Dass das Gericht es übernommen hat, zu entscheiden, ‚wer jüdisch ist‘, ist uns zu hoch“, sagten deren Anführer Gavri Bargil und Se´ev Schor am Mittwochmorgen. „Unsere Jüdischkeit und unser Lebensstil sind weltlich. Sie werden nicht durch das alberne Kriterium der Schabbat-Arbeit bestimmt.“
Das Urteil werde der Realität nicht standhalten, fügten sie hinzu. Denn die Käufer kämen aus freiem Willen, und die Angestellten ebenfalls. „Dieses Urteil schadet dem Status Israels als freies Land.“