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Siedler klagen gegen Räumungs-Entschädigungs-Gesetz

JERUSALEM (inn) – Eine Gruppe von 45 Siedlern aus dem Gazastreifen hat am Sonntag beim Obersten Gerichtshof eine Klage gegen das Räumungs-Entschädigungs-Gesetz eingereicht. Sie bezeichnen die geplanten Entschädigungszahlungen als ungerecht und wollen die Durchführung des Rückzuges verzögern.

Auf 217 Seiten listen die Unterzeichner der Petition 40 Argumente auf, warum die geplante Entschädigungszahlung ungerecht sei. Sie fordern das Gericht dazu auf, das Gesetz zu stoppen, denn es verletze die in den Menschenrechten geforderte Würde des Menschen und das Recht auf Freiheit. Dies berichtet die Tageszeitung „Jerusalem Post“.

Außerdem forderten sie vom Gericht, der „Fünfmonatsregel“ zu widersprechen: Laut Gesetz muss die Regierung fünf Monate warten, bis sie die Absicht, die Siedlungen zu räumen, in die Praxis umsetzt. Das Kabinett beschloss die Evakuierung des Gazastreifens und von vier Siedlungen in Samaria am 20. Februar. Die Durchführung soll am 20. Juli beginnen.

Damit die Siedler genug Zeit hätten, neue Häuser aufzubauen, solle die Regierung ihnen drei Jahre Zeit geben. Die Unterzeichner der Petition, angeführt vom Anwalt Jitzhak Miron, fordern, dass die Regierung den Siedlern das Niederlassen bei Nitzanim nördlich von Aschkelon ermöglicht.

Edmond Levy, Richter am Obersten Gerichtshof, hat der Regierung 30 Tage Zeit gegeben, um auf die Petition zu antworten.

Falls das Gericht den ersten Antrag auf den Stopp des gesamten Rückzugsgesetzes ablehnen sollte, fordern die Kläger eine einstweilige Verfügung, damit die derzeitigen Vorbereitungen gestoppt werden. Zuerst müssten neue Siedlungen innerhalb der Grünen Linie geplant werden.

Die wichtigsten Punkte des Räumungs-Entschädigungs-Gesetzes finden Sie hier.

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