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Oberstes Gericht: Verlauf von Sicherheitszaun muss geändert werden

JERUSALEM (inn) – Die israelische Armee muss den Verlauf der Sicherheitsanlage im Westjordanland teilweise zugunsten der dort lebenden Palästinenser ändern. Das entschied das Oberste Gericht in Jerusalem am Mittwochmorgen.

Betroffen ist ein etwa 40 Kilometer langer Abschnitt des Anti-Terror-Zauns nördlich von Jerusalem. In zehn Ortschaften leben dort mehr als 40.000 Palästinenser. Die Räte mehrerer Dörfer hatten vor Gericht gegen den Sicherheitszaun geklagt, da ihnen die Anlage den Weg zu ihren Feldern, Arbeitsplätzen und Schulen versperre.

Laut der Gerichtsentscheidung muss jetzt für 30 Kilometer der Strecke ein alternativer Verlauf gefunden werden. „Diese Route bedeutet eine solch große Mühsal für die Bewohner, dass der Staat eine Alternative dazu finden muss, die möglicherweise geringere Sicherheit bietet, aber den Bewohner weniger schadet“, entschieden die drei Richter.

Der palästinensische Anwalt der Kläger, Mohammed Dahla, zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. „Diese Entscheidung ist wichtiger als die in Den Haag, denn sie wird befolgt werden“, sagte der Jurist vor Journalisten.

Am 9. Juli wird der Internationale Gerichtshof im niederländischen Den Haag eine Stellungnahme über die Rechtmäßigkeit des Sperrwalls abgeben. Diese ist jedoch nicht bindend.

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