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Gericht hebt Verbot von Schweinefleisch-Verkauf auf

JERUSALEM (inn) – Der Verkauf von Schweinefleisch in israelischen Städten und Gemeinden darf nicht mehr generell verboten werden. Das urteilte das Oberste Gericht in Jerusalem am Montag.

Durch das Urteil wurden Verordnungen in den Gemeinden Tiberias, Beit Schean und Karmiel aufgehoben. Dort war der Verkauf von Schweinefleisch verboten oder in abseits gelegene Industrieviertel verlegt worden. Mehrere Anwohner hatten jedoch dagegen geklagt.

Die neun Richter beschlossen einstimmig: ob das nach jüdischem Gesetz unreine Fleisch verkauft werden darf, muss in Zukunft vom Charakter des jeweiligen Viertels abhängig gemacht werden.

Die Entscheidung stieß bei religiösen Juden auf heftige Kritik. Der Vorsitzende der sephardischen Schass-Partei, Eli Jischai, bezeichnete den Beschluss als „Sargnagel für die jüdische Identität des Staates“. Justizminister Joseph Lapid von der säkularen Schinui-Partei lobte hingegen das Urteil. „Wir kämpfen für die Rechte der Menschen, das zu essen, was sie wollen, wann sie wollen und wo sie wollen“, so Lapid.

Die Knesset hatte 1954 das „Gesetz zur speziellen Autorisierung von Behörden“ erlassen. Dieses ermöglichte es den Gemeinden, den Verkauf von Schweinefleisch generell zu verbieten.

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