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Die kaum beachtete scharfe Kritik von vier IGH-Richtern am Israel-Gutachten

Der Internationale Gerichtshof greift Israel wegen der Besatzung an. Diese sei an sich illegal. Kaum beachtet: Vier IGH-Richter widersprechen – und machen ihren Kollegen schwere Vorwürfe.
Von Sandro Serafin

Das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur Rechtmäßigkeit der israelischen Besatzung hat international viel Aufmerksamkeit erregt. Schon jetzt ist absehbar, dass das 80-seitige Papier – obwohl nicht rechtsverbindlich – die Stellung des jüdischen Staates in der internationalen Gemeinschaft weiter untergraben wird. So muss sich etwa in Deutschland die Bundesregierung bereits unangenehme Fragen von Journalisten anhören, welche Konsequenzen das Gutachten für ihre Israel-Politik hat.

Denn Israel-Kritiker fühlen sich durch das Papier in ihrer Auffassung bestätigt, dass sich der jüdische Staat anhaltend eklatanter Völkerrechtsbrüche schuldig mache. Doch ist die Lage wirklich so eindeutig? Wohl kaum. In der Rezeption wenig beachtet worden sind die abweichenden Stimmen von 4 der 15 Richter, die ihren Kollegen wegen zentraler Stellen des Gutachtens ein teils vernichtendes Zeugnis ausstellen.

Um es deutlich zu sagen: Auch diese Richter haben nicht den Anspruch für sich gepachtet, das Völkerrecht allein richtig interpretieren zu können. Schon die Existenz ihrer abweichenden Meinungen macht aber deutlich, dass auch im internationalen Recht selten alles so klar und eindeutig ist, wie es gerade im israelischen Fall oft behauptet wird. Weil diese Richterstimmen in der allgemeinen Medienberichterstattung kaum beachtet werden, sollen ihre Einschätzungen hier ausführlicher wiedergegeben werden.

Wie es zum Gutachten kam

Doch zunächst zum Hintergrund: Am 30. Dezember 2022 verabschiedete die UN-Generalversammlung eine Resolution, in der sie vom IGH, einer UN-Institution, ein Rechtsgutachten zur israelischen Besatzung anforderte. Diese Möglichkeit ist in Artikel 96 der UN-Charta vorgesehen. Der IGH hatte schon 2004 ein solches Gutachten zur Rechtmäßigkeit der israelischen Sicherheitsbarriere zum Westjordanland abgegeben. Derlei Gutachten sind nicht rechtsverbindlich.

Die Generalversammlung wünschte nun Auskunft zu einer Reihe von Fragen, die sie politisch und rechtlich sehr aufgeladen formulierte. So fragte die Staatenvertretung etwa nach den juristischen Konsequenzen der „anhaltenden Verletzung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser“ durch Israel oder der „Annexion“ des palästinensischen Territoriums durch den jüdischen Staat.

Der IGH nahm in der Folge schriftliche Stellungnahmen zahlreicher Staaten zu dem Fall entgegen und hielt im Februar dieses Jahres auch mündliche Beratungen ab, bei denen unter anderem Vertreter des von der UN so bezeichneten „Staates Palästina“ vortragen konnten. Israel reichte nur eine schriftliche Stellungnahme ein, beteiligte sich aber nicht an der mündlichen Verhandlung.

Was wirft der IGH Israel vor?

Am 19. Juli nun legte der IGH sein Gutachten vor. Es kommt inhaltlich zu vier zentralen Ergebnissen:

  • Die „anhaltende Präsenz Israels in Besetzten Palästinensischen Gebieten“ sei unrechtmäßig;
  • Israel sei verpflichtet, seine „unrechtmäßige Präsenz“ in den Gebieten „so schnell wie möglich“ (wenngleich nicht „bedingungslos“) zu beenden;
  • Israel müsse sofort „alle neuen Siedlungsaktivitäten“ einstellen und „alle Siedler“ aus den Gebieten evakuieren;
  • außerdem habe das Land die Pflicht, Reparationen zu leisten „für den Schaden an betroffenen natürlichen oder juristischen Personen“.

Das Gutachten stellt Israel insgesamt ein juristisch vernichtendes Zeugnis aus und macht dem jüdischen Staat zahlreiche Vorwürfe. Vielfach wiederholen diese bereits Bekanntes. So bekräftigt der IGH etwa seine Auffassung, dass der Bau von israelischen Häusern in Judäa und Samaria (Westjordanland) illegal sei: die berühmte „völkerrechtswidrige Siedlungspolitik“.

Altbekanntes und auch Neues

Dazu führt der IGH – auch das nicht neu – Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention an, die den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten regelt. Sie verbietet einer Besatzungsmacht, Teile ihrer Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Der IGH meint, dass das nicht nur die zwangsweise Umsiedlung umfasse und verurteilt zum Beispiel Maßnahmen der israelischen Regierung, die Anreize für einen Umzug in die Gebiete setzen.

Das Gericht wirft Israel weiter vor, eine physische und juristische „Trennung zwischen der palästinensischen Bevölkerung und den Siedlern“ zu implementieren, die gegen Artikel 3 der Antirassismuskonvention von 1965 verstoße. Diese verbietet „rassische Segregation und Apartheid“. Außerdem hält das Gericht fest, dass Israels Politik im Westjordanland „auf eine Annexion hinausläuft“.

Bemerkenswert aber vor allem: Das Gericht erklärt erstmals überhaupt die israelische Besatzung an sich für illegal, nicht nur – wie bislang – bestimmte Maßnahmen innerhalb dieser Besatzung. Daher auch die unilaterale Aufforderung an Israel, sich so schnell wie möglich aus den Gebieten zurückzuziehen.

Das Separatgutachten dreier Richter

Das Gutachten wird unterstützt von 14 der 15 IGH-Richter. Als einzige hat Julia Sebutinde, IGH-Vizepräsidentin aus Uganda, den Schriftsatz vollumfänglich abgelehnt. Allerdings kam es bei einzelnen, teils zentralen Aussagen der Rechtseinschätzung zu weiteren Abweichungen. So lehnten die drei Richter Peter Tomka (Slowakei), Ronny Abraham (Frankreich) und Bogdan Aurescu (Rumänien) die Feststellung des Gerichts ab, dass Israels anhaltende Besatzung an sich illegal sei. Zudem weigerten sie sich, Israel aufzufordern, die Besatzung schnellstmöglich zu beenden.

Die drei Juristen haben dazu ein gemeinsames Separatgutachten vorgelegt. Darin bekräftigen sie zwar, dass „eine große Zahl israelischer Praktiken in den besetzten Gebieten völkerrechtliche Verpflichtungen verletzen“. Unter anderem sehen auch sie Hinweise auf eine Annexionsabsicht Israels. Vor allem hinsichtlich der Übertragung der Völkerrechtswidrigkeit auf die Besatzung insgesamt werfen sie den übrigen Richtern aber eine inkonsistente Argumentation vor.

Mehrfach missbilligen sie das Vorgehen ihrer Richterkollegen unmissverständlich. So formulieren sie etwa, das Gericht habe sich entschieden, den israelisch-palästinensischen Konflikt in einer „parteiischen und einseitigen Weise“ darzustellen, der „seine juristische und historische Komplexität“ missachte. An anderer Stelle heißt es, eine „differenzierte und umfassende“ Herangehensweise fehle im Gutachten „völlig“. Oder auch: Das Argument, die Besatzung insgesamt sei illegal, entbehre „jedes ernsthaften und tragfähigen Gedankengangs“.

Israelische Sicherheitsinteressen missachtet?

Konkret führen die Richter aus, allein die Tatsache, dass eine Besatzung lang anhalte, reiche nicht aus, um sie an sich als illegal einzustufen: „Natürlich ist eine 57-jährige Besatzung außergewöhnlich lang. Diese Dauer muss jedoch im Lichte der besonders komplexen Geschichte und Natur des Konflikts gesehen werden und der vielen aufeinanderfolgenden Lösungsversuche, deren Scheitern nicht einer einzigen Partei angelastet werden kann.“

Israel könne sich aus seinen Sicherheitsinteressen auch nicht einfach „so schnell wie möglich“ aus den umstrittenen Gebieten zurückziehen: „Das Gutachten des Gerichts basiert auf der impliziten Vorstellung, dass Israel keine ernsthaften Sicherheitsinteressen hat, oder dass diese irrelevant sind. Wir widersprechen“, schreiben die drei Richter. Es sei „bedauerlich“, dass das Gutachten die Fakten „unvollständig und einseitig“ darlege und nicht auf die Pflichten der Palästinenser eingehe.

Die Richter werfen ihren Kollegen sogar vor, die zentralen UN-Resolutionen zum Nahost-Konflikt sowie die Osloer Verträge zwischen Israel und der Palästinensischen Befreiungsorganisation aus den 1990er Jahren nicht zu berücksichtigen: Diese setzten nämlich das Selbstbestimmungsrecht der Palästinenser und das Sicherheitsrecht Israels stets in Bezug zueinander. Nun hingegen verlangen die Richter einseitig einen schnellen Abzug Israels. So werde das Gutachten kaum zum Ziel einer „Zwei-Staaten-Lösung“ beitragen, meinen die drei Abweichler.

Die Richterin, die auch die Grundsätze infrage stellt

Sie teilen damit einige Punkte, die auch die ugandische Gerichtsvizepräsidentin Sebutinde in ihrer abweichenden Meinung anführt. So erklärt auch Sebutinde, das Gutachten unterminiere die internationale Formel „Land für Frieden“. Es ignoriere legitime israelische Sicherheitsinteressen und Verpflichtungen der arabischen Nachbarn. Die Richterin verweist darauf, dass der unilaterale Gaza-Abzug Israels 2005 „desaströs“ für das Land gewesen sei. Die Osloer Abkommen der 1990er Jahre stellten eine rechtliche Basis für „Israels anhaltende Ausübung bestimmter Befugnisse im Westjordanland“ dar.

Insgesamt wirft Sebutinde dem Gericht vor, dessen Ansatz werde die Spannungen im Nahen Osten „eher ver- als entschärfen“. Das Gutachten stelle „keine umfassende, ausgewogene, unparteiische und tiefgründige Untersuchung“ dar, sondern richterliche Empfehlungen, die „auf einseitigen Narrativen basieren und in einem Kontext-Vakuum gemacht wurden“. Die Herangehensweise des Gerichts sei sogar „fundamental fehlerhaft“.

Im Vergleich zu ihren drei kritischen Kollegen geht Sebutinde, die sich bereits den Urteilssprüchen des IGH im Genozid-Verfahren gegen Israel verweigert hatte, aber noch deutlich weiter. So ist sie der Meinung, dass das Gericht das Gutachten erst gar nicht hätte formulieren dürfen – weil es überhaupt keine verlässlichen Informationen vorliegen gehabt habe, um zu einer ausgewogenen Entscheidung zu kommen. Bemerkenswert aber vor allem: Anders als die Kollegen stellt die Uganderin auch ganz grundsätzliche, seit Jahren öffentlich tradierte völkerrechtliche Grundannahmen zum Nahost-Konflikt infrage.

Kein exklusives Recht der Palästinenser auf die Gebiete?

Vor allem legt Sebutinde nahe, dass auch Israel einen legitimen völkerrechtlichen Anspruch auf das Westjordanland haben könnte, „dass jedes palästinensische Recht auf umstrittenes Gebiet nicht notwendig exklusiv ist“. Sie argumentiert, dass man verschiedene Gebiete womöglich völkerrechtlich unterschiedlich behandeln müsse. So nennt sie den Gusch Ezion, einen Siedlungsblock südlich von Jerusalem, und verweist darauf, dass es dort schon vor 1948 eine „überwiegend jüdische Präsenz“ gegeben habe.

Sebutinde hält ihren Kollegen vor, dass sie logisch zunächst die Grenzen Israels hätten bestimmen müssen, bevor sie korrekt auf die Frage einer „Besatzung“ hätten eingehen können. Dabei weigert sie sich, die Grundannahme, dass das Westjordanland automatisch „palästinensisches Gebiet“ sei, einfach zu teilen: „Rechtlich und faktisch ist der souveräne Rechtstitel über das Westjordanland (und auch den Gazastreifen) seit über einem Jahrhundert unbestimmt oder in der Schwebe“, schreibt die Richterin.

Sie meint konkret die Zeit, seit das Osmanische Reich seine Souveränität über das Gebiet mit dem Ende des Ersten Weltkriegs verlor und die Briten ein Mandatsgebiet dort errichteten. Sebutinde führt dann das Rechtsprinzip uti possidetis juris an. Diesem zufolge wären die britischen Mandatsgrenzen mit dem Ende des Mandats im Mai 1948 und der Gründung des Staates Israel automatisch auf den neuen Staat übergegangen.

Der Einwand des deutschen Richters

„Wendet man uti possidetis juris auf Israel an, so hätte Israel territoriale Souveränität über alle umstrittenen Gebiete Jerusalems, des Westjordanlands und Gazas“, führt Sebutinde aus. Letztlich lässt sie offen, ob sie sich diese auch von dem israelischen Professor Eugene Kontorovich vertretene Interpretation gänzlich zu eigen macht. Allerdings lässt sie eine Sympathie dafür erkennen. In diesem Fall wäre die Siedlungspolitik insgesamt nicht illegal und eine „Besatzung“ gar nicht existent.

Selbst wenn man ein israelisches Souveränitätsanspruch auf das Westjordanland verneinen würde, sähe Sebutinde jedoch keine Kollision mit dem von den anderen Richtern angeführten Artikel 49 der Vierten Genfer Konvention, die der Besatzungsmacht verbietet, ihre Zivilbevölkerung in das besetzte Gebiet zu „deportieren oder umzusiedeln“. Denn, so schreibt Sebutinde, dem Gericht liege kein Hinweis darauf vor, dass „Siedler“ zur Ansiedlung dort gezwungen würden. Die Argumentation, dass ein solcher Zwang für den Rechtsverstoß gar nicht notwendig ist, greift sie nicht auf.

Bleibt noch eine Frage offen: Wie hat sich eigentlich der deutsche Richter Georg Nolte verhalten? Er stimmte allen Punkten des IGH-Gutachtens zu. Trotzdem legte auch er eine Separateinschätzung vor. Darin distanzierte er sich vom im Gutachten erhobenen Vorwurf, Israel verstoße gegen einen Artikel, der „rassische Segregation und Apartheid“ verbietet: „Ich bin nicht überzeugt, dass dem Gericht ausreichend Informationen vorliegen, die den Schluss zulassen, dass Israels Politik und Praktiken entweder Apartheid oder rassische Segregation darstellen.“

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17 Antworten

  1. Der Internationale Gerichtshof hat nichts Besseres zu tun und greift Israel immer wieder an. Braucht man
    so ein Gericht? Nein.

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  2. Zustimmen und doch irgendwie anderer Meinung sein. Wie krank ist ein solches Handeln? Passt aber zu den dt. Handlungen egal in welchem Gremium.

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    1. IGH ist ein unglaubwürdiger Gerichtshof. Sieh nur den Vorsitzenden. Passt zu Guterres/ UNO.

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      1. Europa war und ist in Grunde Antisemitisch. Wenn mann nicht laut und gerade gegen die Juden etwas sagt dann unter vorgehaltener Hand um so mehr!
        Und dieses Gericht trifft gerade zu von Antisimitismus!

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  3. Vielen Dank für den Artikel und die Herausarbeitung der extremen Einseitigkeit des Urteils des Internationalen Gerichtshofes.

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  4. Was für eine mutige, kluge und ehrenwerte Frau ! Diese Richterin aus Uganda beschämt alle. Die Selbstverständlichkeit mit der Gebiete, einschliesslich eines Teils von Jerusalem, den Palästinensern zugesprochen werden, ist im Grunde eine Kapitulation vor Terrorismus. Es hat defintif nie einen palästinensischen Staat gegeben, die Bezeichnung Palästinenser für die Araber dieses Gebiets ist ebenfalls jüngeren Datums.
    Wenn die Besetzung durch Israel illegal ist, was ist dann mit Nordzypern ? Dort haben sich Türken aus dem hintersten Anatolien eingenistet, die sogar den türkischen Zyprioten auf den Geist gehen, weil sie sich wie Eroberer verhalten. Fakt ist, wenn man dieses Rechtsgutachten ernst nimmt, muss einiges umgeräumt werden, in Afrika, Asien, Amerika und auch in Europa. Wer einen Krieg anfängt und verliert, muss halt mit Konsequenzen rechnen.

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    1. OT: Liebe Antonia, da ich nicht weiß, ob du Morgen oder an Shabbat Geb. hast, möchte ich dir sagen: Alles Gute und danke für deine Liebe zu unserem Volk. Verabschiede mich für die nächsten 3 Wochen. So G‘ TT will, bis bald. Shalom

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    2. Ich stehe hundert Prozentig hinter ihrer Meinung. Nur leider in der Welt funktionieren doppelte Standarten. Was die andere Länder im Krieg ihren Nachbahren antun wird nicht so scharf verurteilt und angesehen wie wenn Israel sich zu verteidigen versucht… Es ist traurig! Alle können sich verteidigen nur nicht dir Juden!

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  5. Dieses Urteil bestätigt mich in meiner Meinung, dass Deutschland die beiden Internationalen Gerichte von Den Haag nicht mehr anerkennen sollte und die Verträge kündigen sollte.
    Dass ein deutscher Richter am IGH beteiligt ist und über Israel richtet, das ist das Schlimmste !
    Die Nürnberger Kriegsprozesse hätten nicht beendet werden dürfen, Deutschland hätte niemals über Israel richten dürfen, sondern kein volles Stimmrecht in Internationalen Gremium haben dürfen.
    Deutschland hat zuviel Macht. Deutschland unterstützt den Iran, UNRWA, Abbas usw., und Erdogan hat auch zuviel Macht, er wird auch nicht angeklagt in Den Haag für die vielen Verbrechen.
    Den Haag ist also ein Israel-feindliches Gebilde, das KEIN Recht spricht.

    22
  6. Das Gebiet zwischen Eufrat und Nil ist verheissenes Land. Das Land Abrhams.
    <<<<<<<<leider noch nicht
    mit den eigenen Füssen betreten.
    Wer will mit G`tt streiten
    Erkennt Israel seinen G`tt den Schöpfer aller Dinge?

    7
  7. Die Existenz Israels hing schon immer am seidenen Faden. Doch gewonnen hat immer das Davidsprinzip. Ich vertraue dass der Hüter Israels unser GOTT der JHWH seinem kleinen Völkchen Gerechtigkeit widerfahren lässt! * AM ISRAEL CHAI * SHALOM!

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    1. Religiöser Fanatismus und Rassismus ist das, was Israel in seine jetzige Lage gebracht hat.

      0
  8. @ Israelnetz
    Vielen Dank für diesen wunderbar informativen und aufklärenden Artikel! Hier wurde durch umfassende Darstellung der unterschiedlichsten Argumentationen deutlich, welche Geschichtsverfälschung und Rechtsverdrehung seit Jahren gegen Israel betrieben wird! Es ist bedauerlich, dass dieser Artikel nicht mehr Außenwirkung entfalten wird, da diese Seite des Themas in unseren ÖRM und auch anderen vollständig ignoriert wird. Somit kann die Geschichtsverfälschung munter weiter betrieben werden. Martin Sechting hat schon recht, es müsste eine Plattform pro-Israel geben, die alles an Nachrichten, Solidaritätsaktionen, Informationen etc. bezüglich Israel sammelt und als sich als Ansprechpartner zur Verfügung stellt. Nur so könnte man wirksam die anti- israelische Manipulation, Hetze und Desinformation bekämpfen. Vielleicht kommt solches ja irgendwann noch zustande.

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  9. „Bemerkenswert aber vor allem: Das Gericht erklärt erstmals überhaupt die israelische Besatzung an sich für illegal, nicht nur – wie bislang – bestimmte Maßnahmen innerhalb dieser Besatzung.“

    Die Aussage des Autors ist schlicht falsch. Eine Besatzung darf grundsätzlich nur vorübergehender Natur sein. Die seit ca 50 Jahren andauernde Besatzung ist schon faktisch illegal. Es hat sich an der Rechtslage nichts geändert nur weil Israel in dem Gutachten ERNEUT aufgefordert wird die Besatzung zu beenden.

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