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5 Antworten
Wenn ich in Sachen jüdischer Religion niemals mitsprechen kann und darf, dann trotzdem so viel, dass dieser geistig kurzsichtigen Dame ein juristischer Denkzettel verpasst werden muss.
Es gehört zur individuellen Freiheit, sich zu kleiden wie man will. Wer keinen Bikini mag, sollte nicht hingucken. Jedenfalls sollte so etwas nicht bestraft werden.
An Dr. Kai Nissen: Was Sie da von sich geben ist allerunterste Schublade. Kaum nachzuvollziehen, dass Sie promoviert sind und einen Dr.-Titel tragen. Erzählen Sie das mal den vielen Menschen an einem der heiligsten Plätze der Welt: —sie sollen nicht hingucken, wenn sich dort ein Weibsbild fast nackt vor der Klagemauer in Stellung bringt. Vielleicht hat der Orthodoxen-Chef Kyrill in Moskau doch irgendwo Recht, wenn er von der Dekadenz des Westens spricht. Ich hoffe, dass mir Israel-Netz das zur Veröffentlichung genehmigt, dass ich Sie höchstpersönlich in die genannte Spähre des Westens einordne. Merken Sie sich eins: Die individuelle Freiheit endet bekanntlich dort, wo die individuelle Freiheit des andern anfängt.
Wie schändlich kann eine Frau nur sein !
Der Gedanke, dass Jesus nach Jerusalem heimkehrt.
Und dann jener Anblick. Unfassbar !!
Um den Vorwurf an Israel ein „Gottesstaates“ zu sein, sollte lediglich eine Ordnugswidrigkeitsverwarnung (Geldstrafe) ausgesprochen werden. Wird die Gewaltenteilung durch die neugewählte Knesset aufgehoben ist der Rechtsstaat demokratischer Art aufgehoben und der Gottesstaat (Kalifat jüdischer Kreazion) erschaffen. Dann müsste diese Frau wohl mit Steinigung rechnen.