MADRID (inn) – Die anti-israelische Boykottbewegung BDS stellt eine „Diskriminierung“ gegenüber Juden und Israelis dar. Das hat das Oberste Gericht in Spanien verfügt. Damit erklärte es eine öffentliche Finanzierung der Gruppe für „unvereinbar mit dem Rechtsstaat“, wie die Nachrichtenagentur JNS berichtet. BDS steht für „Boykott, Desinvestition und Sanktionen“.
Das Urteil wurde am 20. September erlassen und am vergangenen Dienstag veröffentlicht. Zuvor hatte die pro-palästinensische Organisation „Asociación Interpueblos“ gegen das Urteil einer niedrigeren Instanz von 2020 geklagt. Diese stufte eine Aktion zum Israelboykott als diskriminierend ein und erklärte, sie verstoße gegen Grundrechte. Das Oberste Gericht hat dieses Urteil nun bestätigt.
Bislang gab es ähnliche Urteile nur von regionalen Gerichten und in Einzelfällen. Der Beschluss vom 20. September lässt sich hingegen landesweit anwenden.
Neues Gesetz auf Grundlage der IHRA-Definition
Außerdem verabschiedete das spanische Parlament am Mittwoch ein Gesetz, das sich mit Judenhass befasst. Es verbietet die öffentliche Finanzierung von Organisationen, die „Antisemitismus fördern“.
Grundlage dafür ist die Antisemitismusdefinition der Internationalen Allianz zum Holocaust-Gedenken (IHRA). Diese schließt auch bestimmte Formen der Kritik an Israel mit ein. (eh)
3 Antworten
Nicht m e h r legal?
Trotzdem arbeiten sie weiterhin illegal.😲😯
Es ist leider immer wieder schwierig und mühsam,
die Sünde dauerhaft zu besiegen.
Aber letztendlich wird das Gute,
vorgelebt von Jesus Christus,
obsiegen. Endgültig und für alles Zeiten!
Na bravo!