JERUSALEM (inn) – Im Januar fachte sich der Streit um Besitzrechte von Grundstücken im umstrittenen Jerusalemer Stadtteil Scheich Dscharrah erneut an. Nun hat das Oberste Gericht in Israel eine Entscheidung gefällt: Arabische Familien dürfen vorerst in ihren Häusern in Scheich Dscharrah wohnen bleiben.
Das ausgesprochene Wohnrecht besteht so lange, bis die anhängigen Verfahren über die Besitzrechte geklärt und beendet sind. Die israelischen Richter stärkten somit die arabische Bevölkerung. Weil die arabischen Familien zeitweise evakuiert wurden, entschied das Oberste Gericht, dass sie bis zum Ende des Verfahrens nur eine reduzierte Miete für ihre Häuser zahlen müssen.
Konflikte und Auseinandersetzungen
Bis 1967 war der östliche Teil der Stadt von Jordanien annektiert. Eine Registrierung des Landes sei laut Behörden damals nicht möglich gewesen, auch nicht, als Israel den Ostteil der Stadt nach dem Sechs-Tage-Krieg annektierte.
Weil die Bewohner keine Besitzurkunden vorweisen können, hatte die Stadtverwaltung bereits vor mehr als vier Jahrzehnten das umstrittene Gelände konfisziert und es für den öffentlichen Bedarf bestimmt. Nach einem jahrelangen Rechtsstreit zwischen arabischen Familien und der Stadt Jerusalem hatte das Bezirksgericht 2017 eine Evakuierung der Gebäude angeordnet.
Im vergangenen Mai führte unter anderem ein Immobilienstreit in Scheich Dscharrah zu einem bewaffneten Konflikt zwischen der radikal-islamischen Hamas im Gazastreifen und Israel.
Nachdem das Jerusalemer Bezirksgericht im vergangenen Dezember geurteilt hatte, dass Familien ausgewiesen werden, legten diese Berufung gegen das Urteil ein. Seither kommt es in Scheich Dscharrah erneut immer wieder zu Auseinandersetzungen zwischen arabischen und jüdischen Bewohnern, wie auch israelischen Sicherheitskräften, auch Knessetabgeordnete mischten sich ein. Die gerichtliche Entscheidung könnte in der gegenwärtigen Lage etwas Ruhe in den Jerusalemer Stadtteil bringen. (joh)