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Israels Rechtssystem: Hochmodern und vorsintflutlich

Israel wird immer wieder als einzige hochmoderne Demokratie im Nahen Osten gelobt. Gleichzeitig gelten dort noch Gesetze aus „vorsintflutlicher Zeit“. Eine Beobachtung von Ulrich W. Sahm
Das israelische Rechtssystem ist nicht immer gerecht

Ganz aktuell berichtete die Zeitung „Ha’aretz“ von Anmerkungen eines israelischen Richters im Westjordanland. Dieser hatte die Aufhebung altmodischer Gesetze aus der Zeit der jordanischen Besatzung des Westjordanlandes zwischen 1948 und 1967 angestoßen. Das Gesetz ist in Jordanien selbst nicht mehr in Kraft, gilt aber weiterhin in den von Israel besetzten Gebieten. Das israelische Militär versucht jetzt, die alten jordanischen Rechtsvorschriften mit Militärbefehlen aufzuheben und moderneren Vorstellungen anzupassen.

Das alte Gesetz verbietet Gerichtsverfahren gegen einen Mann, der seine Frau vergewaltigt oder eine vergewaltigte Frau nach der Tat heiratet. Die Rechtsberatungsabteilung der israelischen Zivilverwaltung im Westjordanland hat vor kurzem eine Änderung der Anwendung der alten jordanischen Gesetzgebung erörtert und wird ihre Schlussfolgerungen voraussichtlich dem Leiter des Zentralkommandos der Armee, Generalmajor Tamir Jadai, vorlegen. Er hat die rechtliche Befugnis, die Gesetzgebung für Palästinenser im Westjordanland zu ändern, einschließlich der Befugnis, das Gesetz durch einen militärischen Befehl zu ändern.

Im vergangenen Monat erhob das Büro des Militärgeneralanwalts Anklage gegen einen palästinensischen Mann wegen sexueller Nötigung seiner Frau. Aufgrund der im Westjordanland geltenden Gesetze beinhaltete die Anklage keine „Vergewaltigung“. Laut Anklageschrift heiratete ein Palästinenser aus der Stadt Biddja im Westjordanland im März eine Frau aus der israelisch-arabischen Stadt Kafr Kassem – und hat sie seitdem wiederholt sexuell missbraucht, zum Sex gezwungen und geschlagen. In der Anklageschrift wird ihm eine unsittliche Handlung, Körperverletzung und Bedrohung vorgeworfen – nicht aber Vergewaltigung.

Vergewaltigung nur bei außerehelichem Geschlechtsverkehr

Die alte jordanische Legaldefinition von Vergewaltigung gilt für Fälle, in denen der Angeklagte sexuelle Beziehungen mit „einer Frau (die nicht seine Ehefrau ist) unter Anwendung von Gewalt und gegen ihren Willen“ unterhält. Sie sieht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft bei harter Arbeit vor.

Eine weitere Bestimmung des Gesetzes besagt, dass im Falle einer Eheschließung des Angeklagten mit seinem Opfer jedes Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit einzustellen ist und keine Strafe vollstreckt werden darf. Dabei ist es unerheblich, ob dies während oder nach dem Gerichtsverfahren, einschließlich nach der Verurteilung des Angeklagten, geschieht.

In dem Verfahren gegen den Palästinenser aus Biddja stellte der israelische Militärrichter Kamal Saharaladin fest, dass keine Vergewaltigung vorlag. „Das geltende Recht in Bezug auf Sexualverbrechen könnte zu absurden Ergebnissen führen und dem Gerechtigkeitsempfinden ernsthaften Schaden zufügen“, schrieb der Richter. Er ordnete an, den Angeklagten bis zum Ende des Gerichtsverfahrens festzuhalten.

Das Gesetz, so fügte der Richter hinzu, spiegele eine archaische Auffassung wider, die einer verheirateten Frau das Recht abspricht, ihren Körper vor ihrem Ehemann zu schützen. Es wurde vom israelischen Rechtssystem im Westjordanland übernommen, ist aber „aus der Welt verschwunden, und es wäre angebracht, dass es auch im Westjordanland verschwindet“, erklärte er.

Militär will Gesetz überarbeiten

Die israelische Armee hat bestätigt, dass in den letzten Monaten Mitarbeiter an den Bestimmungen zu Sexualdelikten im geltenden Militärrecht im Westjordanland gearbeitet haben. Die Arbeiten hätten bereits vor den Äußerungen von Richter Saharaladin begonnen und dienten dazu, das geltende Recht auf den neuesten Stand zu bringen, teilte die Armee mit.

Das israelische Militärrechtssystem gilt nur für im Westjordanland lebende Palästinenser. Für israelische Bürger, die in jüdischen Siedlungen im Westjordanland leben, gilt modernes israelisches Strafrecht. Nach israelischem Recht ist es Männern untersagt, ihre Frauen zu vergewaltigen.

In den 1980er Jahren argumentierte ein wegen Vergewaltigung angeklagter Mann in einem Berufungsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof, dass das israelische Vergewaltigungsgesetz so ausgelegt werden könne, dass es in Fällen, in denen ein Ehemann seine Frau zu sexuellen Handlungen zwingt, nicht gilt. Der mittlerweile verstorbene Richter des Obersten Gerichtshofs Chaim Cohn wies eine solche Auslegung zurück und stellte fest, dass solche Handlungen auch durch das jüdische Religionsrecht verboten sind.

Infolge des Urteils von Cohn änderte die Knesset 1986 das Gesetz, um eine Auslegung zu vermeiden, die es einem Ehemann erlauben würde, seine Frau zu vergewaltigen. Der Staat Israel ist eine weltliche Demokratie, in der die modernen, von der Knesset (dem Parlament) verabschiedeten Gesetze gelten. Im Streitfall müssen sich die Richter an diesem Kodex halten. Doch stellt sich heraus, dass in manchen Lebensbereichen noch ganz andere Systeme Gültigkeit haben.

Auch Eheschließungen betroffen

Um sich nicht in die Sitten und Gebräuche der jeweiligen Religionsgemeinschaften einzumischen, wurde schon bei der Staatsgründung Israels 1948 beschlossen, das Standesrecht, also Eheschließung, Scheidung und Begräbnisse monopolitisch den anerkannten Religionen zu überlassen. Deshalb gibt es in Israel keine Standesämter, wo jeder Mann jede Frau ohne Rücksicht auf die Religionszugehörigkeit heiraten könnte. Ehen werden in Israel allein bei Rabbinern, Priestern oder Imamen geschlossen. Und da gilt zunächst einmal die Regel, dass beide dem gleichen Glauben angehören.

Wie die Hochzeit zu gestalten ist, entscheidet das jeweilige Religionsrecht. Die Rabbiner schauen dabei auf die Bibel und richten sich nach Sitten, die unter Mose vor 5.000 Jahren festgelegt worden sind. Für Christen gilt mittelalterliches Kirchenrecht. Wer aus dem vorgegebenen Rahmen fällt, muss sich ein Standesamt im Ausland suchen, zum Beispiel in Zypern oder Deutschland. Die Eheurkunden aus dem Ausland werden vom Staat Israel anerkannt und im Innenministerium registriert.

Probleme kann es dann aber wiederum bei den Kindern geben oder im Todesfall beim Begräbnis. Denn da haben wieder die Religionsgemeinschaften mitzureden, denen die Friedhöfe unterstehen. Einen Ausweg bieten da manche Kibbutzim. Die verkaufen Grundstücke von 2 Meter Länge, wo man jemanden beisetzen kann, ungeachtet der Religionszugehörigkeit.

Durcheinander herrscht auch bei Grundstücksfragen. Da muss oft auf alte Katastereintragungen der Osmanischen Zeit zurückgegriffen werden. Die Dokumente liegen in Istanbul. Doch wenn ein Felsen oder ein alter Baum als Kennzeichen für die Grundstücksgrenze erwähnt wurden, müssen oft Luftaufnahmen aus der Zeit des Ersten Weltkriegs herangezogen werden, falls der Baum längst gefällt oder der Felsen dem Straßenbaum zum Opfer gefallen ist.

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