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Bei Terror: Härtere Strafen für Minderjährige

Mit einem neuen Gesetz verschärft die Knesset die Haftstrafe für Jugendliche. Künftig sollen Behörden Minderjährige unter 14 Jahren inhaftieren können, die sich eines besonders schweren Verbrechens schuldig gemacht haben.
Auch Minderjährige unter 14 Jahren sollen bei Verübung von Terroranschlägen inhaftiert werden, entschied die Knesset per Gesetzesbeschluss
JERUSALEM (inn) – Für Mord, fahrlässige Tötung oder Terror können israelische Gerichte nun bereits Verdächtige unter 14 Jahren inhaftieren. Die Knesset hat am Dienstagabend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. 32 Mitglieder des israelischen Parlaments stimmten dafür, 16 dagegen. Nur ein Stimmberechtigter enthielt sich. Ist der überführte Jugendliche während des Prozesses in einer geschlossenen Einrichtung untergebracht, haben die Gerichte nun mehr Handlungsspielraum: Sie können die Verlegung in ein Gefängnis hinauszögern, die Haftzeit kürzen oder gar vermeiden. Das vermeldete das Parlament am Mittwoch.

„Notwendiges Gesetz“

„Die Bedeutung, die wir dem Terror und Terroranschlägen beimessen, die Körperverletzung oder Sachschaden verursacht haben, und der Fakt, dass die Anschläge von Minderjährigen ausgeführt werden, erfordern ein verschärftes Vorgehen gegenüber Jugendlichen, die des Anschlags überführt worden sind“, heißt es in der Einleitung der Gesetzeslesung. Das Gesetz sei aus der Notwendigkeit heraus geboren worden, sagte Knesset-Mitglied Anat Berko (Likud). „Wir haben einige Fälle miterlebt, in denen elf Jahre alte Kinder Selbstmordattentate begingen. Vielleicht hilft dieses Gesetz, diese Kinder davor zu bewahren, Menschen zu töten.“ Wie die palästinensische Nachrichtenagentur WAFA berichtet, kritisierten arabische Knesset-Mitglieder das Gesetz. Es sei ein Versuch, den Teil des Jugendstrafrechts über straffällige Minderjährige auf den Terror zu begrenzen. (ak)

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