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Gesetz: Soldatennamen erst nach Gerichtsverfahren veröffentlichen

Die Knesset hat zwei neue Gesetze bewilligt. Dadurch dürfen nicht-orthodoxe Juden rituelle Tauchbecken nicht mehr nutzen. Zudem sollen die Namen von Soldaten bei laufenden Strafverfahren nicht veröffentlicht werden, sondern erst, wenn der Fall abgeschlossen ist.
Wenn ein Gerichtsverfahren gegen einen Soldaten läuft, soll laut einem neuen Gesetz dessen Name erst veröffentlicht werden, wenn es beendet ist
JERUSALEM (inn) – Nicht-orthodoxe Juden dürfen laut eines von der Knesset am Montag beschlossenen neuen Gesetzes rituelle Tauchbecken, sogenannte Mikwen, nicht mehr nutzen. Nach einer langen Debatte stimmten 41 Parlamentarier für dieses Gesetz, 35 Knesset-Mitglieder sprachen sich dagegen aus, wie die Onlinezeitung „Times of Israel“ berichtet. Die Parlamentarierin Alisa Lavie von der Partei „Jesch Atid“ sagte: „Das Gesetz ist nicht jüdisch, nicht legal, nicht demokratisch.“ Es sei „das erste Mal, dass eine Mikwe, ein Ort der Reinheit, ein Ort der Ausgrenzung wird.“ Der Vorstoß sende eine Botschaft an das Diaspora-Judentum, dass der Staat Israel sie „nicht mitzählt: nicht an der Klagemauer, oder bei Hochzeiten, nicht bei Konversion, auch nicht in der Mikwe – sie haben keinen Platz im Staat Israel“. Die „Jewish Agency“ hat sich zu dem Kompromiss bereit erklärt, bis zu vier rituelle Bäder für konservative und Reform-Gemeinden zu bauen. Sie beklagte die Entscheidung der Knesset.

Parlamentarier: Gesetz soll Bestrafung nicht unterbinden

Zudem billigte das israelische Parlament in finaler, dritter Lesung ein Gesetz zum Schutz von Militärangehörigen. Die Namen von Soldaten, Polizisten und israelischer Sicherheitskräfte dürfen durch diese Regelung während eines laufenden Strafverfahrens nicht veröffentlicht werden. Die Informationen sollen erst bekanntgemacht werden, wenn der Fall abgeschlossen ist. Der Unterstützer des Gesetzes, Ejal Ben-Reuven von der „Zionistischen Union“, meinte laut dem Nachrichtenportal „Arutz Scheva“, es solle nicht Untersuchungen und Bestrafung unterbinden. Vielmehr solle es diese in einem richtigen Rahmen ermöglichen. (mab)

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