Der Selbstmordanschlag in Istanbul am 19. März mit fünf Toten war gegen Israelis gerichtet. Diese Feststellung hat das israelische Verteidigungsministerium am Dienstag bekanntgegeben, wie die Tageszeitung „Yediot Aharonot“ berichtet. Die drei Toten und zehn Verletzten aus Israel gelten damit als Opfer von Feindeshandlungen; sie oder ihre Familien können damit staatliche Zuwendungen beantragen.
Zwei Tage nach dem Anschlag hatte die Türkei bekanntgegeben, dass der Attentäter mit der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ in Verbindung steht. Nach ersten Informationen verfolgte der Täter die Israelis, seit sie ihr Hotel verlassen hatten. Bei dem Anschlag kam neben den Israelis ein Iraner ums Leben; insgesamt wurden 36 Menschen verletzt.
Opfer von Feindeshandlungen oder deren Familien haben laut Gesetz Anspruch auf staatliche Hilfe. Der Staat kommt für medizinische Behandlung auf und leistet weitere finanzielle Zuwendungen. Außerdem werden die Opfer in das jährliche Gedenken an gefallene Soldaten und Terror-Opfer einbezogen, am Jom HaSikaron. (df)