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Spanischer Richter erlässt Haftbefehl gegen Netanjahu

MADRID (inn) – Sollte Israels Premierminister Benjamin Netanjahu derzeit nach Spanien reisen, so könnte er festgenommen werden. Ein spanischer Richter hat eine Gesetzeslücke entdeckt, um israelische Politiker wegen der tödlichen Razzia auf dem Schiff „Mavi Marmara“ verhaften zu lassen. Israel spricht von einer Provokation.
Wenn es die spanische Regierung zulässt, kann Netanjahu beim Betreten Spaniens festgenommen werden
Neben Netanjahu droht eine Verhaftung außerdem Verteidigungsminister Mosche Ja‘alon, seinem Amtsvorgänger Ehud Barak, dem ehemaligen Innenminister Eli Jischai, dem früheren Außenminister Avigdor Lieberman, Geheimdienstminister Dan Meridor sowie dem Politiker Benny Begin. Internationale Kritiker sprechen vom „Forum der Sieben“, die während der Razzia auf der „Mavi Marmara“ im Mai 2010 wichtige Entscheidungen getroffen hätten. Auch dem früheren Leiter der israelischen Marine, Elieser Marom, droht die Festnahme, wenn er spanischen Boden betritt. Gegen die sieben Israelis hatten im Jahr 2010 drei Spanier geklagt, die während der Razzia an Bord der „Mavi Marmara“ waren. Ein Richter hatte die Klage damals abgewiesen, da Spanien nicht zuständig sei. Er empfahl den Klägern, sich an den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu wenden. Wie die Tageszeitung „Yediot Aharonot“ berichtet, hat ein Richter am spanischen Nationalgericht, José de la Mata, nun eine Gesetzeslücke gefunden, um die Israelis doch in Spanien verhaften zu lassen. In der vergangenen Woche erließ er Haftbefehl gegen die sieben und wies die spanische Polizei an, die Bewegungen der Betroffenen zu überwachen.

Israel verhandelt mit spanischen Behörden

Sollten Netanjahu und die anderen Israelis spanischen Boden betreten, könnten sie für eine Befragung festgenommen und auch unter Arrest gestellt werden. Allerdings darf die Regierung dies aufgrund der diplomatischen Immunität verhindern. Aus dem israelischen Außenministerium hieß es zu den Haftbefehlen: „Wir betrachten das als eine Provokation.“ Israel sei mit spanischen Behörden in Verhandlung, um eine Rücknahme der Haftbefehle zu erwirken, erklärte ein Sprecher des Außenministeriums, Emmanuel Nahschon. Er fügte hinzu: „Wir hoffen, dass dieser Fall bald geschlossen wird, wie es schon vor Jahren hätte geschehen sollen“. Spanien ist nicht das einzige Land, in dem Aktivisten oder Angehörige getöteter Teilnehmer der „Gaza-Flottille“ gegen Israel geklagt haben. Ein Prozess in der Türkei wurde vorübergehen ausgesetzt, nachdem Netanjahu sich entschuldigt hatte. In England wurden Verfahren ebenfalls ausgesetzt. Dort hatte die Regierung es gesetzlich erschwert, dass Richter ohne Zustimmung des Staates entsprechende Haftbefehle erlassen können. Gegen Ehud Barak läuft bereits eine Anklage beim Bundesgericht in Los Angeles. Angehörige eines getöteten türkisch-amerikanischen Aktivisten haben gegen den früheren Verteidigungsminister geklagt. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hatte eine Untersuchung des Vorfalls zunächst abgelehnt. Im Juli verkündete er, nun doch Ermittlungen zu erwägen. Bei der Razzia im Mai 2010 kamen neun Aktivisten ums Leben, ein weiterer erlag vier Jahre später seinen Verletzungen. Mehrere Soldaten wurden schwer verwundet. Die Aktivisten wollten nach eigener Aussage die Seeblockade gegen den Gazastreifen brechen. Die israelische Marine stoppte das türkische Schiff, um es nach Waffen zu durchsuchen. Die israelische Armee deutete den Einsatz als Akt der Selbstverteidigung. Ein UN-Ausschuss wertete ihn als „übertrieben und unverhältnismäßig“, kritisierte aber auch die Türkei. (dn)

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