Eine Kammer des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) hat Chefanklägerin Fatou Bensouda aufgefordert, Ermittlungen gegen Israel einzuleiten. Es geht um die Erstürmung des Schiffes „Mavi Marmara“ vor fünf Jahren, bei der zehn türkische Aktivisten getötet worden waren. Das hat das Gericht in Den Haag am Donnerstag mitgeteilt. Die Chefanklägerin solle die Entscheidung revidieren, „den Angriff gegen eine humanitäre Hilfsflottille durch die bewaffneten israelischen Truppen am 31. Mai 2010 nicht zu untersuchen“.
Bereits im Mai 2013 hatte der IStGH eine Voruntersuchung eingeleitet. Anlass war eine Beschwerde der Komoren, unter deren Flagge die „Mavi Marmara“ seinerzeit unterwegs war. Im November 2014 stellte Bensouda die Voruntersuchung ein, weil aus ihrer Sicht keine rechtliche Grundlage für strafrechtliche Ermittlungen bestehe. Doch am 23. Januar reichte die nordwestlich von Madagaskar gelegene Inselgruppe erneut einen Antrag ein. Ihm schlossen sich die Verteidigung und Vertreter der Opfer an. Die zuständige Kammer habe daraufhin wesentliche Fehler bei der Bestimmung der Ernsthaftigkeit des möglichen Falles festgestellt, teilte das Gericht mit.
Bensouda soll nun unter anderem die Möglichkeit untersuchen, Personen zu belangen, die möglicherweise „die größte Verantwortung für die Verbrechen bei der Erstürmung der ‚Mavi Marmara‘“ hätten.