Wer in Israel zum Judentum übertreten möchte, hat dafür derzeit vier Gerichte mit 33 Rabbinern zur Verfügung. Diese unterstehen dem Oberrabbinat. Viele Israelis gelten zwar nach dem Rückkehrrecht als Juden – etwa wenn sie in der Nazizeit aufgrund ihrer jüdischen Abstammung verfolgt worden wären. Aber aus orthodoxer Sicht sind sie Nichtjuden, weil sie keine jüdische Mutter haben oder dies nicht nachweisen können. In dieser Lage befinden sich beispielsweise zahlreiche Einwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion, denn dort wurde die Zugehörigkeit zum Judentum über den Vater hergeleitet.
Insgesamt streben etwa 400.000 Bürger eine Konversion an. Um ihnen den Übertritt zu erleichtern, verabschiedete die Regierung im vergangenen November das sogenannte „Konversionsgesetz“. Es sah vor, dass im gesamten Land zusätzlich 30 Gerichte mit kommunalen Rabbinern die Berechtigung erhalten, die Übertritte zu beaufsichtigen. Ursprünglich handelte es sich um einen Gesetzentwurf, dem die Knesset hätte zustimmen müssen. Doch weil sich der Prozess hinauszögerte, boxte die Koalition den Vorschlag letztlich als Regierungsbeschluss durch.
„Das bedeutet, dass eine einfache Kabinettsmehrheit es ebensogut aufheben könnte“, erläutert die Presseagentur „Jewish Telegraphic Agency“ (JTA). Genau das ist am Sonntag geschehen. Denn infolge der Wahlen vom März befinden sich zwei ultraorthodoxe Parteien in der Regierung: die Schass und die Partei des Vereinigten Torah-Judentums (UTJ). Sie fürchten um den Einfluss des Oberrabinates. Im Koalitionsvertrag sicherte der Likud von Premier Benjamin Netanjahu der UTJ zu, das Konversionsgesetz wieder aufzuheben. Nun hat er das Versprechen eingelöst.