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Holocaust-Überlebende erhalten mehr Finanzhilfen

JERUSALEM (inn) – Holocaust-Überlebende erhalten in den kommenden Jahren mehr Finanzhilfen. Ein entsprechendes Gesetz hat das israelische Parlament am Dienstag verabschiedet.
Ein neues Gesetz erleichtert es, die Erben der im Holocaust getöteten Juden ausfindig zu machen.

Dem Gesetz zufolge steigen die jährlichen Finanzhilfen zunächst von umgerechnet 20,1 Millionen Euro auf 28,1 Millionen Euro. Eine weitere Erhöhung auf 31,3 Millionen Euro erfolgt 2015. Das berichtet die israelische Tageszeitung „Jerusalem Post“.
Drei Viertel dieser Summen erhalten die Holocaust-Überlebenden direkt auf ihre Konten. „Neben der Erhöhung der Finanzhilfen und der Verbesserung der Bedingungen der Überlebenden haben wir den Anteil erhöht, den die Überlebenden direkt erhalten. Sie können das Geld nach Belieben nutzen und ihr Leben verbessern“, erklärte die Knesset-Abgeordnete Meraw Michaeli von der Arbeitspartei.

Den Zahlen der „Stiftung zum Wohl der Holocaust-Überlebenden in Israel“ zufolge leben in Israel rund 192.000 Holocaust-Opfer, 50.000 davon unter der Armutsgrenze. Viele benötigen aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen Therapien oder aufgrund von körperlichen Schäden behindertengerechte Wohnungen und Pflegeleistungen.
Das israelische Parlament entschied sich außerdem dafür, die Arbeit der „Gesellschaft für die Entschädigung von Holocaust-Überlebenden“ (Haschava) zu erleichtern, indem diese Zugang zu amtlichen Bevölkerungseinträgen erhält. Ferner beschlossen die Parlamentarier, dass die Arbeit der Gesellschaft bereits Ende 2017 eingestellt werden soll, anstatt wie bislang vorgesehen im Jahr 2021.
Die Haschava wurde 2006 durch ein entsprechendes Gesetz gegründet. Ihre Aufgabe ist es, nach den rechtmäßigen Besitzern von Geldanlagen aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg zu suchen. Viele Juden legten ihr Geld im damaligen Mandatsgebiet Palästina an. Da viele im Holocaust umkamen, reklamierte niemand mehr Anspruch auf deren Anlagen. Diese sollen mithilfe der Gesellschaft den rechtmäßigen Erben zugeführt werden.

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