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HRW verurteilt Abriss von Beduinen-Siedlung

JERUSALEM (inn) – Die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ (HRW) hat Israel aufgefordert, die Umsiedlung von Beduinen im Westjordanland zu beenden. Sie verstoße gegen die „Genfer Konventionen“. Statt einer Zerstörung der Unterkünfte sollte das israelische Militär humanitäre Hilfe leisten und den Wiederaufbau erlauben.
Human Rights Watch kritisiert das Vorgehen des israelischen Militärs in Chirbet al-Machul.

„Das israelische Militär sollte seine ungerechtfertigten Versuche, die Jahrzehnte alte Gemeinschaft gewaltsam zu entfernen, beenden. Israelische Einsatzkräfte haben nicht nur Diplomaten verprügelt, sie demolierten auch jedes Gebäude in Chirbet al-Machul und wiesen die Bewohner an, den Ort zu verlassen und nie wieder zu kommen“, erklärte Joe Stork, HRW-Direktor für den Nahen Osten.
Am vergangenen Montag hatte die israelische Armee in Chirbet al-Machul, im Jordantal, mehrere illegal errichtete Behausungen von Beduinen abgerissen. Die Soldaten folgten damit einem Beschluss des Obersten Gerichts. Außerdem kam es zu Zusammenstößen mit EU-Diplomaten, die Hilfsmittel und Zelte für die palästinensischen Familien liefern wollten (Israelnetz berichtete).
Anstatt der bisherigen Aktionen solle das Militär die Zerstörungen beenden, humanitäre Hilfe leisten und der Gemeinschaft erlauben, ihre Unterkünfte wieder aufzubauen.

„Möglichkeit zur Legalisierung bestand“

Guy Ingbar, ein Sprecher der israelischen Militärverwaltung COGAT, erklärte nach Angaben der Tageszeitung „Yediot Aharonot“, dass die ersten Anweisungen zur Zerstörung von Chirbet al-Machul bereits im Jahr 2009 gegeben wurden. „2009 ordnete die Zivilverwaltung den Abriss für dieses Gebiet an und gab der Bevölkerung dort die Möglichkeit, sich an die Komitees der Zivilverwaltung zu wenden, um zu beweisen, dass sie auf ihrem eigenen Land leben und um ihren Ort zu legalisieren“, betonte Ingbar. Nachdem die Bewohner sich nicht gemeldet hatten, sei nach zwei bis drei Jahren die Anordnung zum Abriss erneut ausgesprochen worden und die Bewohner hätten Berufung eingelegt.
„Das Gericht hörte sich beide Seiten an und entschied, dass die Anordnungen korrekt waren und die Bevölkerung dort illegal lebte. Deshalb kam die Zivilverwaltung und riss die Zelte in dem Gebiet ab“, fügte er hinzu.
Nach Angaben von HRW habe ein israelisches Gericht Ende August eine Petition der Bewohner von Chirbet al-Machul und anderer Beduinen-Gemeinschaften gegen die Zerstörung der Ansiedlung abgelehnt. Die Menschenrechtsorganisation erinnerte an die „Genfer Konventionen“, die Umsiedlungen von Bewohnern eines besetzten Gebietes verbiete. Es sei denn, die Maßnahme diene zum Schutz der Bewohner wegen drohender kriegerischer Auseinandersetzung in dem betroffenen Gebiet oder die Umsiedlung könne mit dringenden militärischen Maßnahmen begründet werden.

Bruch der „Genfer Konventionen“

In jedem Fall dürfe die Umsiedlung nur übergangsweise sein und den Bewohnern müsse erlaubt werden, so schnell wie möglich zurückzukehren. Dieses Verbot wissentlich zu verletzen, sei ein ernster Bruch der „Genfer Konventionen“ und könne als Kriegsverbrechen geahndet werden, heißt es in der Mitteilung von HRW.
Israel rechtfertige seine Eingriffe nicht mit dem Schutz der Bevölkerung, sondern damit, dass die Beduinen-Siedlungen ohne rechtliche Genehmigung in Gebieten entstanden seien, die nicht für Wohnungsbau bestimmt seien.
Seit Anfang dieses Jahre habe das israelische Militär 524 von Palästinensern errichtete Gebäude im Westjordanland, einschließlich Ostjerusalem, zerstört, beklagt HRW. 862 Bewohner wurden laut UN-Aufzeichnungen umgesiedelt.

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