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Urteil: Sabbat-Gesetz gilt auch für Supermärkte

TEL AVIV (inn) – Das Oberste Gericht in Jerusalem hat am Dienstag angeordnet, dass sich auch Filialen großer Supermarktketten in Tel Aviv an das Ruhe-Gesetz zum Sabbat halten müssen. Die Stadt müsse effektiver gegen die Verstöße vorgehen. Kleinere Lebensmittelhändler hatten bereits im Jahr 2007 eine Petition eingereicht und sich über einen wirtschaftlichen Vorteil der großen Supermärkte beschwert.
Die Anordnung des Gerichts betrifft unter anderem die Supermarktkette AM:PM.

Da Geldstrafen allein nicht genügten, solle die Gemeinde andere Maßnahmen ergreifen, um die Supermarktketten zum Einhalten des Gesetzes zu bewegen, entschieden die Richter. Die Stadtverwaltung gab jedoch an, unter dem bestehenden Gesetz könne sie nicht mehr tun, als Strafzahlungen zu verhängen.
Mitglieder der Knesset lobten die Entscheidung des Gerichts. „Israel ist ein jüdischer Staat und wir dürfen es nicht zulassen, dass der freie Markt das Leben der Menschen zerstört, die den Sabbat einhalten“, sagte Zippi Hotovely von der Partei Likud-Beiteinu. Gesetz sei Gesetz und die Stadt müsse dafür sorgen, dass es befolgt werde, erklärte sie nach Angaben der Tageszeitung „Yediot Aharonot“.
Das Knessetmitglied Dov Chenin von der arabischen Hadasch-Partei forderte, der Sabbat müsse neu geregelt werden, sodass alle gleichermaßen geschützt würden: Kleine Arbeiter und kleine Geschäfte genauso wie Händler, die „Güter des täglichen Bedarfs“ am Sabbat verkaufen wollten.

Kleine Händler fordern Fairness

Die Petition, die Lebensmittelhändler im Jahr 2007 eingereicht hatten, forderte ebenfalls eine faire Handhabung des Gesetzes. Inhaber kleinerer Läden sahen sich gezwungen, die Sabbat-Regelung wegen der Geldstrafen einzuhalten. Für große Supermärkte hingegen seien die Strafzahlungen kein Problem und die Märkte kämen letztlich ungestraft davon, berichtet „Yediot Aharonot“. Durch den Wechsel der Kunden zu den großen Märkten fühlten sich die kleineren Händler wirtschaftlich geschädigt.
Das Bezirksgericht in Tel Aviv hatte die Klage zunächst zurückgewiesen mit der Begründung, es sei nicht erwiesen, dass die Geldstrafen unnütz seien. Außerdem sei nicht bewiesen, dass die Inhaber kleinerer Märkte wirtschaftlich geschädigt würden.
Am Dienstag hieß es jedoch, es gebe keinen Zweifel, dass die Angeklagten die Sabbat-Verordnung verachteten. „Deshalb muss die Gemeinde die Geschäfte dazu zwingen, am Ruhetag zu schließen“, sagte die Oberste Richterin Miriam Naor. Es gehe nicht darum, eine religiöse Philosophie zu verwirklichen, sondern lediglich, das Gesetz einzuhalten. Das Ruhegesetz beinhalte soziale und religiöse Werte. Sein Merkmal sei es, dass die Geschäfte geschlossen hätten. Es dürfe nicht der Eindruck entstehen, die Geschäften könnten am Sabbat öffnen, wenn sie bereit seien, die Geldstrafe zu bezahlen.
Die Stadtverwaltung betonte, dass „Tel Aviv-Jaffa weiterhin eine freie Stadt“ bleiben werde. „Wir werden das Gesetz studieren und eine Lösung finden, die eine Balance zwischen der Ruhe des Sabbats und der Freiheit der Stadt erlaubt“, heißt es von der Behörde. Nach Angaben von „Yediot Aharonot“ habe das Oberste Gericht der Stadt 60 Tage Zeit gegeben, um eine Lösung für das Problem zu finden.

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