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„Made in Israel“ für Siedlungsprodukte nicht zulässig

BERLIN (inn) – Waren aus israelischen Siedlungen mit „Made in Israel“ zu deklarieren ist aus Sicht der Bundesregierung falsch. Die Regierung antwortete damit auf eine Anfrage der Partei Bündnis90/Die Grünen. Die EU soll nun bei der Entscheidung helfen, wie in Zukunft mit einer Kennzeichnung von Waren aus Siedlungsgebieten umgegangen wird. Hildegard Müller, Präsidentin der Deutsch-Israelischen Wirtschaftsvereinigung, sieht darin einen drohenden Boykottaufruf.
Gegner der neuen Kennzeichung befürchten einen Boykott israelischer Produkte in Europa.

„Es stimmt mich nachdenklich, dass unter dem Vorwand informierter Konsumentscheidungen im Grunde nur ein Ziel verfolgt wird, nämlich den Ruf Israels zu schädigen“, sagte sie im Interview mit der Wochenzeitung „Jüdische Allgemeine“. Die Kennzeichnung sei der Versuch, einem Land, das Vorbild für eine ganze Region sei, Steine in den Weg zu legen. Müller betonte, dass Israel das einzige Land im Nahen Osten mit einer funktionierenden Demokratie und ein stabiler Partner der EU sei. Sie machte außerdem klar, dass Boykotterklärungen im Außenwirtschaftsverkehr seit dem Jahr 1992 verboten seien. Müller erklärte, dass „die geforderte Kennzeichnung einem Boykottaufruf sehr nahe kommt“.
Trotzdem sei kein ernst zu nehmender Schaden für die deutsch-israelischen Beziehungen zu befürchten. „Antiisraelische Meinungsmache gab es immer und wird es wohl immer geben“, erklärte sie. Die Beziehungen der beiden Länder seien aber sehr verlässlich. Die Bundesregierung müsse aber klare Position zugunsten von Israel beziehen. Die Entscheidung zur Kennzeichnung werde stattdessen „das Handelsvolumen beeinträchtigen und Tausende palästinensische Arbeitnehmer werden um ihre Arbeitsplätze bangen müssen“. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass Israel sich nach anderen Märkten für den Absatz seiner Produkte umsehen werde.

Orientierungshilfe von der EU

Die Bundesregierung begründet ihre Einschätzung zur Kennzeichnung von Siedlungsprodukten mit der Anwendung des geltenden EU-Rechts zum Verbraucherschutz. Der Konsument müsse demnach vollständige Informationen über Produkte erhalten. „Eine Kennzeichnung ‚Made in Israel‘ ist nach Auffassung der Bundesregierung nur zulässig für Produkte aus dem israelischen Staatsgebiet innerhalb der Grenzen von vor 1967“, heißt es in der Mitteilung der Regierung. Ende April hatten die Grünen eine „Kleine Anfrage“ gestellt, in der sie eine besondere Etikettierung von Waren aus israelischen Siedlungsgebieten forderten. Daraufhin gab es von führenden Politikern und der israelischen Botschaft in Berlin massive Proteste (Israelnetz berichtete). Die Bundesregierung hofft nun auf die Mithilfe der EU, um zu einer Entscheidung zu gelangen. Es ergäben sich „zahlreiche Fragen“, die durch eine „Orientierungshilfe der Europäischen Kommission geklärt werden sollten“, heißt es in der Antwort an die Grünen.
Der Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, Reinhold Robbe, gab zu bedenken, dass bei keinem anderen Staat, beispielsweise China oder Tibet, eine Kennzeichnungspflicht in dieser Art gefordert werde, berichtet die „Jüdische Allgemeine“. Politischen Akteuren habe es wohl gefallen, „Israel an dieser Stelle vorzuführen“, sagte er. Auch das israelische Außenministerium habe sich besorgt geäußert und befürchtet, dass dies ein erster Schritt zu einem europäischen Boykott sei, schreibt die israelische Tageszeitung „Jerusalem Post“.

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