„Die UNRWA ist schockiert und betrübt über diese Morde und die Art, wie sie verübt wurden. Internationales Menschenrecht gilt für alle Parteien im Syrien-Konflikt und außergerichtliche Tötungen sind eine Verletzung dieses Rechtes“, erklärte das UN-Werk auf seiner Internetseite. Es appellierte an alle Gruppen in dem Bürgerkrieg, die Neutralität von Jarmuk und anderen palästinensischen Flüchtlingslagern in dem Land zu respektieren.
Der palästinensischen Nachrichtenagentur „Ma‘an“ zufolge ist bislang unklar, von wem die beiden Palästinenser getötet wurden.
Vor dem Bürgerkrieg lebten in Jarmuk rund 150.000 palästinensische Flüchtlinge. Tausende von ihnen seien jedoch durch besonders heftige Kämpfe im vergangenen Dezember vertrieben worden. Seitdem hätten Rebellen in den bewohnten Teilen Stellung bezogen, während Regierungstruppen am nördlichen Eingang von Jarmuk lagerten, heißt es in der Erklärung der UNRWA.