Mit Genehmigung des Gesundheitsministeriums unterzog sich das gleichgeschlechtliche Paar vor sechs Jahren einer medizinischen Prozedur. Dies berichtet die Tageszeitung "Ha´aretz". Durch Samenzellen eines anonymen Spenders wurde eine Eizelle der einen Frau künstlich befruchtet und in den Mutterleib ihrer Partnerin implantiert. Als im Jahr 2007 das Baby zur Welt kam, wurde durch das Innenministerium nur die gebärende Mutter als solche registriert.
Als Voraussetzung für die Anerkennung der Eispenderin als Mutter sollte diese die Adoption beantragen. Laut Innenministerium wurde das Paar schon vor Genehmigung der Fertilisation darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Eispenderin nicht als Mutter anerkannt würde.
Das Paar wendete sich an ein Gericht, um die mütterlichen Rechte der nicht austragenden Mutter zu fordern. Richterin Alyssa Miller verlautete in dem Präzedenzurteil, es gäbe "keinen klaren Grund" dafür, dass `T`, die Spenderin der Eizelle, "den Jungen adoptieren könnte". Die Möglichkeit widerspräche jeglichem gesunden Menschenverstand und jeglicher Logik. "´T´ und der Junge sind blutsverwandt. Der Kleine ist ´T´s Fleisch und Blut."
Der Anwalt der beiden bezeichnete das Urteil als "große Errungenschaft" – sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.