Die chassidische Synagoge befindet sich in der Ahad HaAm-Straße im Zentrum von Tel Aviv. Gleich um die Ecke liegt das "Symbol der säkularen israelischen Volkskultur", die Scheinkin-Straße. Die jüdische Melodie wurde über Lautsprecher auf dem Dach des Gotteshauses abgespielt. Infolge der Beschwerden hatte die Gemeinde zunächst die Lautstärke verringert, doch dies befriedigte die Nachbarn nicht. Daraufhin beschloss die Verwaltung der Synagoge, völlig auf die Musik zu verzichten.
In einer Mitteilung heißt es laut der Zeitung "Ha´aretz": "Wir wissen, dass viele Bewohner (einschließlich säkularer Bewohner des Viertels) diese Entscheidung bedauern werden. Aber um einen Aufruhr und eine schlechte Atmosphäre im Viertel zu vermeiden, ist es nach unserem Verständnis der richtige Schritt."
Zu den Unterzeichnern gehört Rabbi Mosche Breisch. Er sagte, die Gemeinde habe Beschwerden von Leuten erhalten, welche die Musik als Eingriff in ihre Privatsphäre ansahen. Andere seien weiter gegangen und hätten behauptet, dass es sich um einen Versuch der ultra-orthodoxen Juden handele, das Viertel zu übernehmen – und ein Beispiel für religiösen Zwang. "Wir leben seit 50 Jahren hier im Viertel", fügte Breisch hinzu. Nie habe die Gemeinde versucht, irgendeine Form der Kontrolle auszuüben oder jemandem etwas aufzuzwingen.
Der Rabbi äußerte sein Bedauern über die Entscheidung: "Es ist eine Schande. Es war nett. Es waren anderthalb Minuten Musik." Gespielt wurde das Lied "Lecha Dodi" (Komm, mein Freund, der Braut entgegen), mit dem im jüdischen Gottesdienst "die Königin Schabbat" begrüßt wird. Eine säkulare Frau, die in der Gegend lebt, habe ihn angerufen und gefragt, warum die Musik nicht mehr zu hören sei.
Breisch gestand ein, dass ein ähnlicher musikalischer Versuch vor zwei Jahren nach Beschwerden von Nachbarn ebenfalls beendet worden sei.
Aus der Stadtverwaltung hieß es unterdessen, in der Behörde seien keine Beschwerden über die Musik eingegangen. Die kommunalen Lärmverordnungen bezögen sich nicht speziell auf diese Situation. Allerdings seien Lautsprecher und Beschallungsanlagen in Wohngegenden verboten, wenn sie nicht in Verbindung mit einer öffentlichen Veranstaltung eingesetzt würden. Dann sei eine Genehmigung durch die Stadt erforderlich. Auch dürften die Geräusche nicht unzumutbar laut sein.