Den Beklagten werden Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen vorgeworfen. In der 70 Seiten langen Anklageschrift werden Ereignisse beschrieben, die sich während der israelischen Militäroperation „Gegossenes Blei“ gegen die Hamas zugetragen haben sollen. Viele davon basieren auf Anschuldigungen im sogenannten „Goldstone-Report“. Die 13 palästinensischen Kläger aus dem Gazastreifen waren während des Einsatzes entweder verwundet worden oder hatten Angehörige verloren.
Die Klage wurde von zwei belgischen Rechtsanwälten am Mittwoch eingereicht. Diese baten den Generalstaatsanwalt, die Klage zu akzeptieren, da Palästina kein anerkannter Staat sei und deshalb dort keine Klage erhoben werden könne. Laut der Tageszeitung „Jediot Aharonot“ gehen die Anwälte davon aus, dass das Gericht bereits Ende August entscheiden wird, ob ein Verfahren in dieser Sache eröffnet wird.
Das belgische Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen eine „universelle Zuständigkeit“ für Verbrechen in aller Welt vor. Damit eine solche Klage akzeptiert wird, muss jedoch eine Verbindung zwischen der Tat und einem belgischen Staatsbürger bestehen. Im aktuellen Fall ist dies durch den Belgier mit palästinensischen Vorfahren gegeben.
Barak hatte erst in der vergangenen Woche in letzter Minute einen Besuch in Paris abgesagt. Französische Aktivisten hatten angekündigt, Klage wegen der blutigen Erstürmung der „Gaza-Flotte“ am 31. Mai gegen ihn zu erheben.