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Gaza-Flotte: Strafanzeige gegen Politiker der Linkspartei

BERLIN (inn) - An Bord der "Mavi Marmara", die vor einer Woche von der israelischen Marine im Mittelmeer gewaltsam gestürmt wurde, befanden sich auch Politiker der deutschen Partei "Die Linke". Gegen sie hat nun der Herausgeber des deutsch-israelischen Onlinemagazins "haOlam.de", Jörg Fischer-Aharon, Strafanzeige erstattet. Er führt gegen sie den Verdacht der Unterstützung einer terroristischen Vereinigung an.

Die Anzeige, die Fischer-Aharon bei der Berliner Polizei eingereicht hat, richtet sich unter anderen gegen die beiden Bundestagsabgeordneten Inge Höger und Anette Groth sowie den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Norman Paech. Hinzu kommen namentlich nicht genannte Personen, die eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder sich dauerhaft in der Bundesrepublik aufhalten.

Als Begründung schreibt der Anzeigeerstatter, auf dem Schiff der „Free Gaza-Flotte“ seien die israelischen Soldaten mit Schusswaffen, Äxten, Stahlrohren und Messern in der Absicht angegriffen worden, diese zu ermorden. Auch hätten die Aktivisten in Liedern und Sprechchören „Tod den Juden“ und „Mohammeds Armee wird über die Juden kommen“ skandiert. Vor der Enterung habe die Marine das Schiff über Funk mehrfach zum Anhalten aufgefordert. Der Kapitän habe mit Aussagen wie „Go back to Auschwitz“ und „Don’t forget 9/11“ reagiert.

Des Weiteren weist Fischer-Aharon darauf hin, dass die Flotte maßgeblich durch die türkische IHH organisiert worden sei. Diese unterhalte enge Verbindungen zu verschiedenen Gruppen des internationalen Terrornetzwerkes. „Wie Dokumente des israelischen Außenministeriums sowie Recherchen des ZDF-Magazins ‚auslandsjournal‘ belegen, hat die IHH in der Vergangenheit Spendensammlungen zum Ankauf von Waffen u.a. für die radikal-islamistische Organisation Hamas, die den Gazastreifen kontrolliert, durchgeführt“, schreibt der Herausgeber von „haOlam.de“.

Fischer-Aharon fügt an, dass sich mehrere Teilnehmer der Flotte dazu bekannt hätten, in den Gazastreifen einsickern zu wollen. Dort hätten sie sich der Hamas anschließen und Terrorakte verüben wollen. „Die Hamas wird von der EU in der Liste terroristischer Organisationen geführt, sie erfüllt die Voraussetzungen des $ 129 a, Absatz 1und 2 StGB, sie ist auch der Definition des StGB eine terroristische Vereinigung“, betont der Antragsteller.

In der Strafanzeige werden die Behörden aufgefordert, zu ermitteln, ob die deutschen Teilnehmer der Flotte von den Waffen auf den Schiffen gewusst haben könnten. Ferner sei zu prüfen, inwieweit sie an der Planung der „Hilfsflotte“ beteiligt waren.

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