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Militärgericht verhängt gemeinnützige Arbeit als Strafe

BE´ER SCHEVA (inn) - Erstmals hat am Mittwoch ein israelisches Militärgericht einen Soldaten zu gemeinnütziger Arbeit im zivilen Bereich verurteilt. Im Jahr 2008 war seine Waffe aus einem Fahrzeug entwendet worden, während er in einem Fußballspiel war.

Wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ berichtet, leistete der Soldat seinen Wehrdienst in Südisrael. Er wollte seine Waffe während der Sportveranstaltung in einer Polizeistation deponieren. Dies wurde ihm jedoch nicht gewährt. Also entfernte er ein paar wichtige Teile des Gewehrs und ließ es im Kofferraum seines Wagens. Die unvollständige Waffe wurde gestohlen und ein Jahr später in einem Obstgarten in Jaffa entdeckt.

Der Angeklagte beendete seinen Wehrdienst im Juli 2008. Der Verteidiger sprach von einem außergewöhnlichen Fall. Immerhin habe der Soldat seinen Wehrdienst nach dem Diebstahl fortgesetzt. Auch sei er später als Reservist eingesetzt worden, beispielsweise während der Operation „Gegossenes Blei“ im Gazastreifen.

Die Richter wiesen darauf hin, dass sich der Beschuldigte bis zum fraglichen Zeitpunkt nichts hatte zuschulden kommen lassen. Eine Vorstrafe könne ihm im zivilen Leben schaden. Doch er habe eine Übertretung begangen, deshalb müsse er seine Strafe in Form von 120 Arbeitsstunden in einer Einrichtung zur Förderung psychisch kranker Menschen ableisten.

Die militärische Anklage will Widerspruch gegen das Urteil einlegen.

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