CHAN JUNIS (inn) – Eine palästinensische Schülerin hat den Staat Israel verklagt. Die 13-Jährige war im März 2003 in der Autonomiestadt Chan Junis durch israelische Schüsse schwer verwundet worden – zu diesem Zeitpunkt hielt sie sich in ihrer Schule auf.
Wie die Tageszeitung „Jediot Aharonot“ berichtet, wurde die Anklageschrift in dieser Woche beim Bezirksgericht Haifa eingereicht.
„Als sie in der Klasse saß, eröffnete eine Gruppe israelischer Soldaten, die an einem nahegelegenen Stützpunkt standen, das Feuer mit automatischen Schusswaffen“, heißt es in dem Dokument. „Sie sicherten nicht nach allen Richtungen. Als Folge der Schüsse wurde die Anklägerin äußerst schwer an ihrem Kopf verletzt.“ Das Mädchen habe das Bewusstsein verloren und sei auf den Boden gefallen.
Die Palästinenserin besuchte damals die 6. Klasse einer Grundschule der UN-Hilfsorganisation UNRWA. Heute ist sie blind. Ihre linke Körperhälfte ist gelähmt. Zudem leidet sie unter Kopfschmerzen und Schwindelanfällen. Nach Angaben der Ankläger kommen schwere psychische Schäden hinzu.
Als Reaktion auf die Anklage sagte ein Armeesprecher: „Israelische Truppen waren Anfang März 2003 in der Gegend von Chan Junis im südlichen Gazastreifen im Einsatz. Zuvor hatte es Schüsse aus dem Hinterhalt und Angriffe mit Mörsergranaten auf Siedlungen in Gusch Katif und Stützpunkte der Armee gegeben, die sie beschützen. Während des Einsatzes wurden mehrere Sprengsätze gegen die Truppen eingesetzt. Granaten wurden geworfen. Zudem wurde auf die Soldaten geschossen.“
Später sei bei der Koordinations- und Verbindungsabteilung die Meldung eingegangen, dass ein palästinensisches Mädchen in der Gegend des Einsatzes verletzt worden sei. „Die Behauptung wurde überprüft und war unseren Truppen nicht bekannt. Da es an Mitteln und weiteren Zeugenaussagen fehlte, war es nicht möglich, den Vorfall weiter zu untersuchen.“
Ein Vertreter der Sicherheitskräfte fügte hinzu: „Die Terroristenorganisationen benutzen die Zivilbevölkerung und die zivilen Einrichtungen in zynischer Weise, um feindliche Terrorakte gegen Soldaten zu verüben.“